Rechtsirrtümer des Verbraucheralltags

Einmal ordentlich durchfegen, bitte: Die Verbraucherzentrale Sachsen räumt mit typischen Rechtsirrtümern des Alltags auf und bietet in diesem Zusammenhang eine Infoveranstaltung in Dresden an. Foto: PR
Einmal ordentlich durchfegen, bitte: Die Verbraucherzentrale Sachsen räumt mit typischen Rechtsirrtümern des Alltags auf und bietet in diesem Zusammenhang eine Infoveranstaltung in Dresden an. Foto: PR

Im Supermarkt darf ich naschen, um zu wissen, was ich kaufe“, „reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen“ und „Verträge können nur schriftlich geschlossen werden und außerdem kann man sie immer innerhalb von 14 Tagen widerrufen“. Stimmt das wirklich oder entpuppen sich diese weit verbreiteten Annahmen aus dem Verbraucheralltag doch eher als Ammenmärchen? Die Liste der juristischen Binsenweisheiten ist lang. Vor allem aber halten sich die Rechtsmythen des Alltags hartnäckig und können einem als gefährliches Halbwissen auch teuer zu stehen kommen, weiß Robert Hoyer von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Der Leiter des Dresdener Beratungszentrums am Fetscherplatz wird bei seiner Arbeit mit Verbrauchern immer wieder mit den verschiedensten Rechtsirrtümern konfrontiert und kennt die häufigsten juristischen Missverständnisse nur zu gut. „Juristisches Halbwissen ist weit verbreitet und entpuppt sich nicht selten als teure Verbraucherfalle. Umso wichtiger ist es, diese Fehlinterpretationen aufzuklären“, weiß der Rechtsexperte.
So wähnen sich beispielsweise viele Eltern im Supermarkt in Sicherheit, wenn sie ihren Kindern beim Einkaufen eine Süßigkeit direkt aus dem Regal zum Naschen geben. Rechtens ist das allerdings nicht, auch wenn die Ladenbetreiber in der Regel darüber hinweg sehen, wenn die verzehrte Leckerei später an der Kasse bezahlt wird.
Zudem hält das deutsche Recht selbst für geschulte Juristen so manche überraschende Kuriosität bereit, z.B. wenn das Sparschwein voller Münzgeld geplündert wird. Nur wenige wissen, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, dass bis zu 50 Münzen pro Barzahlung in Ordnung sind. Auch kleines Münzgeld ist Bargeld und das gilt selbstverständlich als Zahlungsmittel.
Egal, ob im Supermarkt, am Telefon oder im Internet – überall lauern Rechtsirrtümer des Alltags. Eine Möglichkeit, sie ein für alle Mal aus dem Weg zu räumen, bietet die Verbraucherzentrale Sachsen am
20. April, um 18 Uhr. Dann schaut sich Robert Hoyer zusammen mit allen Interessierten die typischsten Irrtümer an, um mit falschen Annahmen aufzuräumen. „Irren ist menschlich und es ist wirklich schwierig, im Paragraphendschungel den Durchblick zu bewahren“, sagt er. „Doch nicht immer sind Annahmen auch wirklich rechtens, nur weil sie viele Menschen vertreten.“

Aufgedeckt: Die hartnäckigsten Rechtsirrtümer im Verbraucheralltag,
20. April, 18 Uhr,
Verbraucherzentrale in
Dresden, Fetscherplatz 3, 01307 Dresden.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Um vorherige Anmeldung wird gebeten unter Tel. 0351 4593484 oder per Mail an [email protected], www.verbraucherzentrale-sachsen.de

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