Regine Töberichs Millionenklage ist erst mal abgewiesen

Das geplante Elbviertel: 1 Freizeit-Grünfläche; 2 Räume für Kreativwirtschaft; 3 Wohnhäuser; 4 Schornstein, war als Industriedenkmal geplant, ist aber bereits abgerissen; 5 Villa Grumbt; 6 Malteser Hilfsdienst. Visualisierung: Barcode Architecture/Lola Landscape Architects/LHD

Die Klage der Dresden Bau Projekt Marina City GmbH gegen die Landeshauptstadt (Az. 5 O 1573/15) hat das Landgericht Dresden am 8. November in erster Instanz abgewiesen. Investorin Regine Töberich wollte 24 Millionen Euro Schadenersatz für entgangenen Gewinn kassieren für das Scheitern ihres Bauprojekts Marina Garden.
Die Stadt hat nach Ansicht der Richter die ursprünglich geplanten Wohn- und Geschäftshäuser zwischen Leipziger Straße und Elberadweg zu Recht so nicht genehmigt. Denn im Überflutungsgebiet müsse eine Kommune laut Urteilsbegründung „zügig, aber sorgsam“ planen.

Töberich ist der Ansicht, dass die Bauvoranfrage vom Oktober 2014 innerhalb von drei Monaten hätte entschieden werden müssen, was zwingend zu einer Genehmigung geführt hätte. In der Verlesung – welcher weder Regine Töberich noch ihr Anwalt beiwohnten –  schmetterte Steffen Hintersaß beides ab. Für Voranfragen gebe es keine Bearbeitungsfrist wie für Bauanträge, stellte er klar, obwohl die Kammer am letzten Prozesstag noch zu einer Amtspflicht tendiert hatte, solche Anfragen „binnen drei Monaten positiv zu verbescheiden“.

Vielmehr hätten Bauaufsicht und Amt nach den Erkenntnissen aus der Flut 2013 sogar noch gründlicher prüfen können. Doch das sei unerheblich, so der Richter, denn selbst aus einem zunächst positiven Signal ergibt sich eben kein Baurecht. Die Reaktion der Stadt auf die schwierige Hochwasserproblematik mit Veränderungssperre und neuem Masterplan konnte das Landgericht als rechtmäßig nachvollziehen.

Doch so leicht lässt Regine Töberich nicht locker. Noch am selben Tag ließ sie erkennen, in die zweite Instanz zu gehen. „Wir sind optimistisch, dass diese Entscheidung beim Oberlandesgericht keinen Bestand haben wird.“ Sollte dieser Plan, mit juristischen Mitteln zu Millionen zu kommen, nicht aufgehen, könnte sie das Grundstück verkaufen. Dies schlägt Stadtrat Thomas Löser vor.

Denn inzwischen hat ein niederländisches Architekturbüro die umstrittenen Pläne überarbeitet, Bebauungsplan und fertiger Entwurf  für das „Elbviertel“ liegen vor. „Wenn Frau Töberich die Absicht hat, könnte sie sofort bauen.“ Bis zu 136 Wohnungen, außerdem Büros, eine Kita und Ateliers warten auf ihre Realisierung. Diese zu blockieren,  statt selbst daran zu verdienen, passt zwar nicht zu dem, was man landläufig von Bauunternehmen oder Investoren erwartet, wäre aber im Falle Regine Töberich nicht unwahrscheinlich. Hatte sie doch abgelehnt, an der Überarbeitung der für die Allgemeinheit riskanten Pläne mitzuwirken und, als sie ihre kommerziellen Interessen eingeschränkt sah, aus Protest ein (falsches) Stück Elberadweg wegbaggern lassen.

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