Entscheidung über Schadenersatz für fehlenden Kita-Platz

Kinder stehen in einer Reihe. Foto: Christian Charisius/Archiv

„Leipzig/Dresden (dpa/sn) – Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden wird frühestens nächstes Jahr entscheiden, ob drei Müttern aus Leipzig Schadenersatz wegen eines fehlenden Kita-Platzes zusteht. In diesem Jahr werde der Fall definitiv nicht mehr verhandelt, sagte OLG-Sprecherin Gesine Tews auf Anfrage.

Der Bundesgerichtshof hatte im Oktober geurteilt, dass grundsätzlich ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen kann. Die drei Mütter hatten Verdienstausfall geltend gemacht, weil sie zum Wunschtermin keinen Betreuungsplatz bekommen hatten und deshalb erst später wieder arbeiten gehen konnten. Die Kommunen müssen aber nur dann zahlen, wenn sie den Mangel mitverschuldet haben.

Ob die Stadt Leipzig schuld an den Verzögerungen war, muss das OLG jetzt überprüfen. Zuständig ist der 1. Zivilsenat. Er wird voraussichtlich die Kita-Planungen der Stadt Leipzig genau unter die Lupe nehmen müssen. Die Mütter forderten knapp 2200, rund 4500 und etwa 7300 Euro.“

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