Ab 2017 gibt es in Deutschland mehr Geld für Pflegebedürftige

Claudia Schöne, AOK-Bereichsleiterin Pflege und häusliche Krankenpflege Foto: Una Giesecke

Im neuen Jahr erhalten Pflegebedürftige mehr Geld von den Kassen. Denn ab Januar wird in Deutschland das bisherige System mit drei Pflegestufen abgelöst durch fünf Pflegegrade. Damit wird nicht mehr zwischen körperlichen und psychischen Einschränkungen unterschieden. Beurteilt wird ausschließlich der Grad der Selbstständigkeit. Die 180 Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) in Sachsen messen den Hilfebedarf ab Januar nicht mehr in Minuten, sondern anhand von 64 Einzelkriterien. „Davon profitieren endlich die bisher benachteiligten psychisch Beeinträchtigten“, sagt Ulf Sengebusch, MDK-Chef in Sachsen. „Demenzkranke werden deshalb künftig höher eingestuft und haben einen größeren Leistungsanspruch.“

Pflegestufe 0
Von den Neuerungen profitieren auch manche Menschen, die bislang als nicht pflegebedürftig galten. Sie könnten Ansprüche in der sozialen Pflegeversicherung erwerben. „Bei aktueller Pflegestufe 0 lohnt ab 1. Januar 2017 eine erneute Prüfung der Pflegebedürftigkeit“, rät Dresdens Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann. Der Antrag ist an die Pflegekasse zu stellen.
Vom Pflegegrad 1 profitieren auch Menschen mit geringen Beeinträchtigungen. „Wir rechnen damit, dass rund 36 000 Sachsen zusätzlich Anspruch haben“, sagt AOK-Plus-Chef Rainer Striebel. Dafür würden 400 Millionen Euro mehr bereitgestellt. Geld, das laut Striebel aus den höheren Beiträgen zur Pflegeversicherung kommt. Diese steigen 2017 um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,8 Prozent. Damit sollen in Sachsen auch 1 000 zusätzliche Vollzeitstellen in der Pflege finanziert werden.

Automatische Überleitung bei Hilfen
Bisherige Empfänger sogenannter Hilfen zur Pflege werden nach einem Beschluss des Bundesrates vom 16. Dezember 2016 zum Pflegestärkungsgesetz (PSG) III be automatisch übergeleitet: Pflegestufe 1 wird Pflegegrad 2; Stufe 2 wird Grad 3 und Stufe 3 wird Pflegegrad 4. Ein Antrag oder eine erneute ärztliche Begutachtung ist dafür nicht erforderlich. Übergangsregelungen im SGB XII stellen sicher, dass die Leistungen nahtlos und im bisherigen Umfang erbracht werden.
„Wer mit Pflegestufe 0 bereits Beihilfen erhält, für den ändert sich zunächst ebenfalls nichts. Die Leistungen werden weiter in der bisherigen Höhe erbracht“, so Kaufmann weiter.
Von den Änderungen seien rund 800 Dresdner betroffen. „Das Sozialamt informiert alle Empfängerinnen und Empfänger von Hilfen zur Pflege individuell per Brief über die Neuerungen.“

Eigenanteil im Heim
Neu geregelt wird zudem der Eigenanteil bei vollstationärer Pflege. Der soll künftig über alle Pflegegrade hinweg gleich sein. „Egal, wie hoch der konkrete Betreuungsbedarf im Heim ist, bleibt der Eigenanteil gleich“, sagt Claudia Schöne, AOK-Bereichsleiterin Pflege und häusliche Krankenpflege.

Sozialamt Dresden: dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr

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