Mehr Wohngeld für Senioren und Arbeitslose in Dresden

Die Wohnungssuche in Dresden: Eine stetige Herausforderung. Foto: Petra Hornig
Die Wohnungssuche in Dresden: Eine stetige Herausforderung. Foto: Petra Hornig

Im neuen Jahr hebt Dresden wegen der gestiegenen Mieten die Wohngeldzuschüsse für Arbeitslose an. Laut Mietspiegel 2017 sind die Mieten in Sachsens Landeshauptstadt um knapp sieben Prozent im Schnitt in die Höhe geschnellt. Um sogar bis zu 15 Prozent haben sich viele Ein-Personen-Haushalte verteuert, deren Wohngeldsatz daher auf 358,74 festgesetzt wird.

Die Richtwerte für zwei und drei Personen hingegen sinken. „Das Jobcenter und das Sozialamt werden aber in jedem Fall mit Augenmaß prüfen“, beschwichtigt Dresdens Sozialbürgermeisterin Kristin Kaufmann eventuelle Umzugssorgen. „Wir haben Wirtschaftlichkeitsprüfungen verabredet.“ Die neuen Richtwerte betreffen alle Haushalte, die ALG II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter beziehen.

Denn auch Seniorinnen und Senioren können Anspruch auf Wohngeld haben. „Gerade angesichts stetig steigender Mieten und mit Blick auf das abfallende Rentenniveau sollten Rentnerinnen und Rentner ihren Wohngeldanspruch einmal überprüfen lassen“, rät die Beigeordnete für Arbeit, Soziales und Gesundheit, Kristin Kaufmann. „Auch für Heimbewohner kann ein Antrag auf Mietzuschuss interessant sein.“

Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete beziehungsweise als Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt im Wesentlichen von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, dem Gesamthaushaltseinkommen und der Höhe der zu berücksichtigten Miete oder – im Falle von Wohneigentum – Belastung ab.

Zum 1. Januar 2016 wurden die Leistungen mit der Reform des Wohngeldgesetzes deutlich verbessert. Die sogenannten Tabellenwerte wurden angehoben und die Einkommensgrenzen verschoben. Dies führte zu einer Erhöhung des Wohngeldes um 39 Prozent. Der Kreis der antragsberechtigten Personen wurde besonders zugunsten von Menschen mit geringem Einkommen erweitert.

Anträge nehmen alle Bürgerbüros und die Wohngeldstelle des Sozialamts in der Junghansstraße 2 in 01277 Dresden entgegen. Das Antragsformular ist in den Bürgerbüros und bei der Wohngeldstelle erhältlich. Es kann auch unter www.dresden.de/wohngeld heruntergeladen werden. Für individuelle Auskunft und Beratung stehen die Mitarbeiterinnen der Wohngeldstelle zu den regulären Sprechzeiten dienstags und donnerstags von 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr zur Verfügung.

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