Sachsen fördert Eigentumserwerb von Familien

Die Wohnungssuche in Dresden: Eine stetige Herausforderung. Foto: Petra Hornig
Die Wohnungssuche in Dresden: Eine stetige Herausforderung. Foto: Petra Hornig

 

Vor wenigen Tagen hat Sachsens Regierung die Richtlinie „Familienwohnen“ beschlossen. Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren können ab Mitte März 2017 diese Unterstützung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) beantragen, wenn sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung bauen oder erwerben möchten.

„Bauen im Freistaat boomt“, sagt Staatssekretär Dr. Wilhelm. „Das ist gut so. Mit 34 Prozent Wohneigentumsquote hat Sachsen aber noch Nachholbedarf. Der Bundesdurchschnitt beträgt
46 Prozent, der europäische liegt bei über 70 Prozent. Mit unseren neuen Förderprogrammen schaffen wir Möglichkeiten für den Eigentumserwerb, gerade auch für Familien.“

Das Darlehen zu familienfreundlichen Konditionen gibt finanzielle Planungssicherheit. So ist der günstige Zinssatz von 0,75 Prozent pro Jahr über die gesamte Laufzeit von 25 Jahren festgeschrieben. Gleichzeitig wird die Gesamtfinanzierung dadurch erleichtert, dass das Darlehen geringeren Anforderungen bei der grundbuchrechtlichen Absicherung unterliegt.

Barrierefrei bauen

Eine weitere Richtlinie, deren Umsetzung für diesen Sommer geplant ist, fördert den barrierefreien oder -armen Bau und Umbau von  Wohnungen. Der Anteil von Menschen über 65 Jahre steigt bis 2030 auf 30 Prozent. Aber auch für Menschen mit Behinderungen und für Familien werden mehr barrierearme Wohnungen benötigt.

Die Richtlinie zur Förderung von Wohnraumanpassungen für mobilitätseingeschränkte Mieter und Eigentümer ist in Vorbereitung und soll ebenfalls in diesem Sommer in Kraft treten. In Planung ist außerdem eine Richtlinie zur Förderung von altersgerechtem Mietwohnungsumbau. Die Förderung soll sicherstellen, dass die seniorengerechten Wohnungen gerade auch von einkommensschwächeren Senioren bezahlt werden können.

Mehr Sozialwohnungen

Ein dritter Schwerpunkt ist die Förderung von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen. Die Richtlinie gebundener Mietwohnraum wurde Ende 2016 in Kraft gesetzt. Hiernach werden Zuschüsse bei der Schaffung von mietpreis- und belegungsgebundenem Mietwohnraum in Gemeinden mit Wohnungsengpässen im Niedrigmietbereich ausgereicht. Hierzu müssen die Städte bestimmte Kriterien erfüllen, wie sehr geringer Leerstand und überdurchschnittliche Mieten. Das Innenministerium befragt seit 2012 jährlich alle sächsischen Kommunen, ob Interesse an belegungsgebundenem Wohnraum besteht.

Damit sich auch in diesen Städten Menschen mit geringem Einkommen eine Wohnung leisten können, erfolgt dort ab diesem Jahr eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus im klassischen Sinne, d. h. mit Mietpreis- und Belegungsbindungen. Die Richtlinie gebundener Mietwohnraum wurde Ende vergangenen Jahres in Kraft gesetzt. Erste Anträge sind bereits eingegangen.

 

 

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