Sachsen hält an Tanzverbot fest

Menschen feiern in einem Club. Foto: Sophia Kembowski/Archiv
Auch feiern im Club ist endlich wieder möglich - mit genehmigtem Hygienekonzept.. // Symbolfoto: Sophia Kembowski/Archiv

„Dresden (dpa/sn) – Sachsen hält am ganztägigen Tanzverbot zu Karfreitag fest und erhält dafür Zustimmung von der katholischen Kirche. Wie das Innenministerium in Dresden auf Anfrage der dpa mitteilte, sind derzeit keine politischen Initiativen bekannt, die eine Lockerung anstreben. Neben Discos oder Konzerten dürfen zwischen null und 24 Uhr auch keine Sportveranstaltungen stattfinden. «Alle Veranstaltungen sind verboten, wenn sie nicht der Würdigung dieses Feiertages dienen», hieß es.

«Der Karfreitag erinnert uns an das Leiden und Sterben Jesu. Er ist ein Tag der Stille und für alle Christen ein hoher Feiertag», sagte Bischof Heinrich Timmerevers vom Bistum Dresden-Meißen. Die Gesellschaft zolle durch den Verzicht auf öffentliche Tanzveranstaltungen der christlichen Tradition und allen Gläubigen Respekt, teilte das Bistum Dresden-Meißen mit. «Wir schätzen die bestehende Regelung in Sachsen und sind der Ansicht, dass diese auch heute sinnvoll ist. Als katholische Kirche sind wir für dieses Zeichen sehr dankbar.»

Der Karfreitag gehört wie der Buß- und Bettag, der Totensonntag und der Volkstrauertag zu den stillen Feiertagen. Wegen seiner herausgehobenen religiösen und kulturellen Bedeutung genieße der Karfreitag in allen Bundesländern einen besonderen gesetzlichen Schutz, teilte das Ministerium mit.

Mehr als die Hälfte der Deutschen findet das Tanzverbot an Karfreitag einer Umfrage zufolge gut. 52 Prozent der Befragten befürworten das Musikverbot in Kneipen und Clubs, wie eine repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov ergab. 38 Prozent sind demnach dagegen, 10 Prozent machten keine Angabe. Vor allem ältere Menschen sind gegen die Aufhebung des Tanzverbots: Von den Befragten ab 60 Jahren antworteten 62 Prozent entsprechend.

Grundlage für das Tanzverbot ist das Sächsische Sonn- und Feiertagsgesetz. Ursprung ist Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919, der wortgleich ins Grundgesetz sowie in die sächsische Landesverfassung übernommen wurde. «Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt», heißt es dort.

Wer sich nicht daran hält, muss womöglich tief in die Tasche greifen: Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen den Schutz der stillen Feiertage können als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 5000 Euro geahndet werden.

Die katholische Kirche in Sachsen hofft auf Verständnis für das Tanzverbot. 361 Tage im Jahr stehe es in Sachsen allen frei, auf Tanzveranstaltungen zu gehen. «Wir würden es daher begrüßen, wenn der Wert von vier stillen Tagen im Jahr positiver wahrgenommen wird», erklärte das Bistum Dresden-Meißen.“

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