Änderung der Zuständigkeit für Großschutzgebiete

Nationalpark Sächsische Schweiz weiterhin gesperrt
Nach den Waldbränden im Nationalpark Sächsische Schweiz ist der komplette Wald wieder für Besucher zugänglich. // Foto: Arno Burgi/Archiv

„Dresden (dpa/sn) – Linke und Grüne im Landtag wollen die Zuständigkeit für die vier Großschutzgebiete im Freistaat ändern und haben damit Widerspruch bei der CDU und dem von ihr geführten Umweltministerium ausgelöst. Einen entsprechenden Gesetzentwurf stellten die Landtagsfraktionen beider Parteien am Montag in Dresden vor. Konkret geht es darum, die Verantwortung vom Staatsbetrieb Sachsenforst auf das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie zu übertragen. Dort sind die Naturschutzbehörden angesiedelt. In der jetzigen Struktur gebe es erhebliche Konflikte, lautet das Argument der Initiatoren.

«Da läuft etwas ganz gehörig schief. Das wollen wir jetzt korrigieren», sagte die Abgeordnete Kathrin Kagelmann (Linke). Der Forstbetrieb lege sein Hauptaugenmerk auf wirtschaftliche Erträge, weshalb naturschutzfachliche Erfordernisse auf der Strecke blieben. In der Vergangenheit seien mit hohem Aufwand Managementpläne für Schutzgebiete erarbeitet worden, ergänzte der Grünen-Politiker Wolfram Günther. «Jetzt stellen wir fest, dass sich nicht allzu viel bewegt.» Zugleich sehen Linke und Grüne Bedarf für mehr Personal im Naturschutz. Genaue Zahlen wurden nicht genannt.

Das Umweltministerium widersprach der Ansicht, wirtschaftliche Interessen hätten Vorrang vor Naturschutzaufgaben. Man habe als oberste Naturschutzbehörde die direkte Fachaufsicht gegenüber Sachsenforst. Die Naturschutzabteilung sei gegenüber dem Amt für Großschutzgebiete weisungsberechtigt.

«Die Waldbewirtschaftung ordnet sich den Grundsätzen aus den Schutzgebietsverordnungen und den daraus resultierenden Pflege- und Entwicklungsplänen unter. Erträge aus wirtschaftlicher Tätigkeit spielen in den Großschutzgebieten keine maßgebliche Rolle.» Es ließen sich keine Konflikte erkennen, sondern nur Synergien, unterstrich das Ressort in einer Stellungnahme.

«Wir lehnen eine Änderung der Zuständigkeit für die sächsischen Großschutzgebiete ab. Der Staatsbetrieb Sachsenforst leistet in diesen Schutzgebieten eine hervorragende naturschutzfachliche Arbeit», erklärte CDU-Agrarexperte Andreas Heinz. Die Förster würden Naturschutz und wirtschaftliche Nutzung seit jeher in Einklang bringen. Linke und Grüne versuchten mit ihrem Vorstoß, das Sommerloch zu füllen.

Als Großschutzgebiete werden in Sachsen Nationalparks, Biosphärenreservate und Naturparks aufgrund ihrer Größe eingestuft. Neben dem Nationalpark Sächsische Schweiz und dem Biosphärenreservat Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft sind das die Naturschutzgebiete Königsbrücker Heide sowie Gohrischheide und Elbniederterrasse Zeithain. Für diese Gebiete ist seit 2008 der Staatsbetrieb Sachsenforst zuständig.“

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