Umzugsbeihilfe für neue Dresdner Studenten

Blick in einen Hörsaal mit Studenten. Bis zum 4. Mai bleiben die Räumlichkeiten jedoch leer. Foto: Oliver Berg/ Archiv

Dresden. Auch im Jahr 2018 erhalten Studenten in Dresden eine Umzugsbeihilfe, wenn sie von außerhalb nach Dresden zuziehen. Die Zahlung in Höhe von einmalig 150 Euro erfolgt von Januar bis März nächsten Jahres über das Studentenwerk. Voraussetzung ist allerdings der Zuzug bereits in diesem Jahr.

Das bedeutet, wer wegen seines Studiums erstmals von außerhalb nach Dresden zieht, sollte sich bis spätestens Ende dieses Jahres mit Hauptwohnsitz in Dresden anmelden, um später berechtigt zu sein. Die Regelung gilt für Studierende an acht Bildungseinrichtungen in Sachsens Landeshauptstadt: Technische Universität Dresden, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, Hochschule für Musik „Carl Maria von Weber“ Dresden, Hochschule für Bildende Künste Dresden, Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Hochschule für Kirchenmusik Dresden, Evangelische Hochschule Dresden und Berufsakademie Sachsen – Staatliche Studienakademie Dresden.

Seit Einführung der Studenten-Umzugsbeihilfe in Dresden 2001 bekamen insgesamt mehr als 69 000 Studenten die finanzielle Unterstützung ihrer neuen Heimatstadt. Die meisten Umzugsbeihilfen, nämlich 5283, wurden 2006 bewilligt. In dem Jahr wurde auch die Zweitwohnungssteuer in Dresden eingeführt. Ebenfalls mehr als 5000-mal wurde die Zahlung 2012 (5071) und 2013 (5106) ausgereicht, was mit den steigenden Studentenzahlen und der Ausweitung des Berechtigtenkreises zusammenhing.Seit 2015 sinken die Zahlen der Personen mit Umzugsbeihilfe auf einem Niveau über 4000 (2015: 4917, 2016: 4408, 2017: 4085). Die sächsische Landeshauptstadt möchte auch weiter das Anmeldeverhalten der Studenten mit der Umzugsbeihilfe stimulieren. Die Ausgaben dafür helfen, die Einnahmen über die Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz, das bis 2019 in Kraft ist, zu stabilisieren. Dabei zählt jeder Einwohner mit Hauptwohnsitz in Dresden.(dawo)

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