Die Verbraucherzentrale informiert

Das neue Handy gibt schon nach ein paar Tagen den Geist auf, aber der Verkäufer will nicht den vollen Preis zurück bezahlen. Das geht doch so nicht, oder? Foto: Verbraucherzentrale
Ein Smartphone, auf dem unter anderem WhatsApp installiert ist. ( Foto: Verbraucherzentrale)

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Im Supermarkt darf man naschen, um zu wissen, was man kauft. Reduzierte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen. Und Verträge können nur schriftlich geschlossen werden und außerdem kann man sie immer innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Stimmt das wirklich oder entpuppen sich diese weit verbreiteten Annahmen aus dem Verbraucheralltag doch eher als Ammenmärchen? Die Liste der juristischen Binsenweisheiten ist lang. Vor allem aber halten sich die Rechtsmythen des Alltags hartnäckig und können einem als gefährliches Halbwissen auch teuer zu stehen kommen, weiß Stefan Höppner von der Verbraucherzentrale Sachsen.

Der Rechtsexperte der Verbraucherzentrale in Dresden wird bei seiner Arbeit immer wieder mit den verschiedensten Rechtsirrtümern konfrontiert und kennt die häufigsten juristischen Missverständisse nur
zu gut. „Juristisches Halbwissen ist weit verbreitet und stellt sich nicht selten als teure Verbraucherfalle heraus. Umso wichtiger ist es, über solche Fehlinterpretationen aufzuklären“, erläutert Höppner. Denn
irren ist menschlich und es ist wirklich schwierig, im Paragraphendschungel den Durchblick zu bewahren. Doch nicht immer sind Annahmen auch wirklich rechtens, nur weil sie viele Menschen vertreten.
So wähnen sich beispielsweise viele Eltern im Supermarkt in Sicherheit, wenn sie ihren Kindern beim Einkaufen eine Süßigkeit direkt aus dem Regal zum Naschen geben. Rechtens ist das allerdings nicht, auch wenn die Ladenbetreiber in der Regel darüber hinweg sehen, wenn die verzehrte Leckerei später an der Kasse bezahlt wird. Zudem hält das deutsche Recht selbst für geschulte Juristen so manche überraschende Kuriosität bereit, z.B. wenn Sie ihr Sparschwein voller Münzgeld plündern. Oder wussten Sie, dass es eine gesetzliche Regelung gibt, die besagt, dass bis zu 50 Münzen pro Barzahlung in Ordnung
sind? Auch kleines Münzgeld ist Bargeld und das gilt selbstverständlich als Zahlungsmittel. Egal, ob im Supermarkt, am Telefon oder im Internet – überall lauern im Alltag Rechtsirrtümer. Eine unterhaltsame Möglichkeit, sie ein für alle Mal aus dem Weg zu räumen, bietet die Verbraucherzentrale in Dresden auf dem Fetscherplatz 3 am Mittwoch, dem 11. April 2018, um 17 Uhr. Dann schaut sich Stefan Höppner zusammen mit allen Interessierten die typischsten Rechtsirrtümer genauer an.

Die hartnäckigsten Rechtsirrtümer im Verbraucheralltag,
Mittwoch, 11.4.2018,
17 Uhr (Teilnahmegebühr: 5 €/Person)
Verbraucherzentrale in Dresden, Fetscherplatz 3,
01307 Dresden, Um vorherige Anmeldung wird gebeten unter 0351-4593484
oder per Mail an [email protected].

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