Gewappnet für den Ernstfall

Die Verbraucherzentrale informiert zum Thema Vorsorge. Foto: Verbraucherzentrale
Die Verbraucherzentrale informiert zum Thema Vorsorge. Foto: Verbraucherzentrale

Anzeige

Wie sorgt man eigentlich für einen Ernstfall oder den von Angehörigen vor? Über die Themen Pflege und Vorsorge spricht niemand gern. Schon gar nicht, bevor es wirklich notwendig ist, doch egal ob Jung oder Alt: Durch einen Unfall, eine Krankheit oder das Alter kann jeder in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens an jemand anderes übergeben muss. Idealerweise nimmt diese Aufgabe eine nahestehende Person wahr, der man eine Vorsorgevollmacht erteilt hat. „Die Vorstellung, dass der Ehepartner oder die eigenen Kinder automatisch die Entscheidungen treffen können, ist ein weit verbreiteter Irrtum“, weiß Kerstin Reinsperger von der Verbraucherzentrale Sachsen. Weder Ehegatten untereinander noch Kinder sind gesetzlich vertretungsberechtigt. Wenn keine Vorsorgevollmacht vorliegt, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer. In einer Vorsorgevollmacht legt eine Person fest, dass ein anderer als Bevollmächtigter für ihn entscheiden soll. Der Vollmachtgeber kann auch mehrere Personen
bestimmen. Die Vorsorgevollmacht ist schriftlich abzufassen und zu unterschreiben.
Eine notarielle Beurkundung  ist allerdings nur dann erforderlich, sofern sich die Vollmacht auch auf Grundstücksgeschäfte, Darlehensverträge, Firmenanteile oder eine Berechtigung zum Erbausschlag beziehen soll. Kreditinstitute und Banken stehen privaten Vorsorgevollmachten meist sehr skeptisch gegenüber. „Im Regelfall muss für Bankgeschäfte eine gesonderte Vollmacht bei der jeweiligen Bank ausgefüllt werden“, erläutert Reinsperger. Eine Vorsorgevollmacht kann für alle Angelegenheiten erteilt werden oder nur für bestimmte Bereiche, wie etwa die Vermögensverwaltung oder die Personensorge.

Mit der bevollmächtigten Person sollten besondere Wünsche und Vorstellungen besprochen werden, die aber nicht in die Vorsorgevollmacht aufgenommen werden, sondern in eine gesonderte Handlungsanweisung. Egal ob Pflegegrade, Heim- und Betreuungsverträge, Patientenverfügungen, Vorsorge-Bürokratie oder Pflegeversicherungen: Die Fachexperten der Verbraucherzentrale unterstützen dabei mit wertvollen Tipps im Kampf durch den Bürokratiedschungel und haben zur Wappnung für den Ernstfall starke Partner im Boot. Die Veranstaltung ist kostenfrei
und ohne Vorabanmeldung.

„Alter, Pflege, Vorsorge: Wir packen an, was viele
gerne aufschieben“,  Tag der Pflege mit Vorträgen
und bunter Infomeile, 21. April, 10 bis 16 Uhr, 
ZentralbibliothekDresden, Schloßstr. 2

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.