Ombudsstelle gegen Korruption eingerichtet

Bei dem Verdacht einer Korruption kann man sich jetzt an die Ombudstelle in Dresden wenden. Foto: PR
Bei dem Verdacht einer Korruption kann man sich jetzt an die Ombudstelle in Dresden wenden. Foto: PR

Die Landeshauptstadt Dresden hat sich als bewährtes Mittel der Korruptionsbekämpfung für die Schaffung einer externen Ombudsstelle entschieden. Rechtsanwalt Henning Schneider ist als Ombudsperson ab 1. August 2018 für drei Jahre unabhängiger Ansprechpartner für alle Personen innerhalb wie auch außerhalb der Stadtverwaltung, die den Verdacht einer Korruption äußern wollen.

Die Stadt Dresden unterhält bereits seit Mitte der 1990er Jahre eine Arbeitsgemeinschaft zur Vorbeugung gegen und Bekämpfung von Korruption (AG Anti-Korruption). Diese soll dem Missbrauch einer Funktion oder beruflichen Stellung bzw. dem Erlangen oder Anstreben von Vorteilen unter gleichzeitiger Verschleierung der Handlungsweise entgegenwirken. Neben einer solchen Arbeitsgemeinschaft hat sich die Einrichtung einer externen Stelle, besetzt mit einer Ombudsperson, bundesweit als ein geeignetes Mittel der Korruptionsbekämpfung erwiesen.

Die Einrichtung einer Ombudsstelle gibt sowohl den Beschäftigten der Landeshauptstadt als auch den Dresdnern eine Möglichkeit, anonym Hinweise auf Korruptionshandlungen geben zu können und damit keine beruflichen oder persönlichen Nachteile befürchten zu müssen.

Die Ombudsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geeignet ist insbesondere eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, weil diese Personengruppe aufgrund ihres beruflichen Status auch gegenüber Ermittlungsbehörden ein Aussageverweigerungsrecht hat. Um eine externe Person sollte es sich auch deshalb handeln, um jedem Anschein einer Parteilichkeit gegenüber eigenen Bediensteten entgegenzuwirken und die Ombudsperson mit der erforderlichen Unabhängigkeit von hierarchischen Strukturen auszustatten.

Um eine Persönlichkeit zu finden, die bereit und in der Lage ist diese Aufgabe zu übernehmen, wurde die Sächsische Rechtsanwaltskammer um die Benennung geeigneter Mitglieder der Kammer gebeten. Nach einem Auswahlgespräch mit der AG Anti-Korruption wurde Rechtsanwalt Henning Schneider von Tiefenbacher Rechtsanwälte und Steuerberater zur Ombudsperson ernannt.

Kosten für diese Ombudsstelle entstehen durch eine monatliche Grundpauschale, für die Zurverfügungstellung des Büros sowie eine üblichen Stundenvereinbarung für die Untersuchung und Bearbeitung von Einzelfällen. Eine solche Vereinbarung ist vergleichbar mit Regelungen in anderen Städten. Rechtzeitig vor dem Ende der Vertragslaufzeit zum 31. Juli 2021 wird dem Stadtrat über die Erfahrungen mit der Ombudsstelle und das weitere Vorgehen berichtet werden.

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