Das Laub im Herbst richtig entsorgen

Bunte Blätter sorgen für Freude im Herbst - müssen aber auch entsorgt werden. Foto: djd
Bunte Blätter sorgen für Freude im Herbst - müssen aber auch entsorgt werden. Foto: djd

In den nächsten Wochen werden die meisten Sträucher und Bäume ihr Laub verlieren. Das abgefallene Herbstlaub beeinträchtigt die Verkehrssicherheit, ist eine Unfallgefahr für Passanten und verstopft Gullys. Die Landeshauptstadt Dresden beseitigt das Laub auf allen Flächen, die zur öffentlichen Straßenreinigung gehören. Das sind 41 Prozent der Fahrbahnen und elf Prozent der Gehwege. Außerdem werden die 623 städtischen Park- und Grünanlagen sowie 210 kommunalen Spielplätze vom Laub befreit. Es wird anschließend zu Kompost verarbeitet.
Für die Laubentsorgung auf Straßen und Gehwegen, die nicht zur öffentlichen Straßenreinigung gehören, sind die jeweils angrenzenden Grundstückseigentümer zuständig. Diese können – mit Ausnahme von Hausmeisterdiensten und gewerblichen Dienstleistern – das eingesammelte Laub der Straßenbäume gebührenfrei bis zum 22. Dezember 2018 bei allen städtischen Wertstoffhöfen und Grünabfallannahmestellen abgeben. „Das Angebot besteht extra für die Anlieger, denn immerhin gibt es rund 54 000 Straßenbäume in Dresden“, erklärt Detlef Thiel, Leiter des Amtes für Stadtgrün und Abfallwirtschaft.
Laub, das auf Privatgrundstücken und -gärten angefallen ist, kann ebenso bei den städtischen Annahmestellen abgegeben werden, allerdings nicht kostenlos. Einzige Ausnahme: Das von der Miniermotte befallene Kastanienlaub. Für alles andere Laub fällt eine Gebühr an. Mengen bis zu einem Kubikmeter kosten 0,50 Euro pro 0,2 Kubikmeter und bei mehr als einem Kubikmeter kostet jeder angefangene Kubikmeter 2,75 Euro. Das Laub kann natürlich auch in der Biotonne entsorgt oder auf dem eigenen Grundstück kompostiert werden. Zum Schutz der Umwelt ist es jedoch verboten, Laub in der freien Natur oder im öffentlichen Raum abzuladen oder es gar zu verbrennen. Denn das Verbrennen setzt Schadstoffe frei und zerstört Kleinstlebewesen. „Eine Sondergenehmigung zum Verbrennen kann die Stadt nur in absoluten Ausnahmefällen bei Vorlage eines schriftlichen Antrages geben“, informiert Reimo Süptitz, zuständiger Leiter des Sachgebietes Abfall und Brachflächen im Umweltamt.
Die Adressen und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und Grünabfallannahmestellen stehen im Internet unter www.dresden.de/abfall. Eine Übersicht über die Flächen, die zur öffentlichen Straßenreinigung gehören, und Informationen darüber, was Anlieger bei der Reinigung von Straßen und Gehwegen beachten sollten, sind unter www.dresden.de/strassenreinigung zu finden. Bei Fragen und Problemen hilft das Abfall-Info-Telefon 0351-4889633 weiter.

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