Grünes Licht für Dresdens Doppelhaushalt 2019/2020

Kommunales Impfcenter eröffnet am 10. Januar
Am heutigen Montag beginnen die Internationalen Wochen gegen Rassismus. // Foto: Archiv

Die Landesdirektion hat am Dienstag die im Dezember 2018 vom Dresdner Stadtrat beschlossene Haushaltssatzung 2019/2020 bestätigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Auch die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Städtisches Klinikum Dresden wurden vollständig genehmigt.

Überschüsse und genügend Investitionsmittel

Die finanzielle Leistungsfähigkeit Dresdens ist gesichert, insbesondere der gesetzlich vorgeschriebene ausgeglichene Haushalt. Die Landesdirektion hebt hervor, dass sowohl Überschüsse aus dem Ergebnishaushalt als auch die bereitgestellten angemessenen Nettoinvestitionsmittel in den Jahren 2019 und 2020 und im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum sowie die Schuldenfreiheit der Stadt deren Leistungsfähigkeit auszeichnen.

Gemäß der Gemeindeordnung stellt die Landeshauptstadt Dresden die Haushaltssatzung zum Doppelhaushalt 2019/2020 einschließlich aller Anlagen ab 21. Februar 2019 elektronisch zur Verfügung unter www.dresden.de/haushalt. Nach der gesetzlich vorgeschriebenen Auslegungsfrist von einer Woche endet die vorläufige Haushaltsführung und die Haushaltssatzung tritt in Kraft.

Bildung, Infrastruktur und Soziales

Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Mit diesem Haushalt stellen wir die Weichen für die wichtigsten Themen in unserer Stadt: Bildung, Infrastruktur und sozialer Zusammenhalt. Mit dem neuen Verwaltungszentrum eröffnen wir zugleich eine Chance für die Modernisierung einer bürgernahen Verwaltung. Ich warne auch davor, diesen Haushalt, der von der großen Mehrheit der Stadträte gemeinschaftlich beschlossen wurde, nun aus wahltaktischen Überlegungen heraus, schlecht zu reden. Die Entwicklung Dresdens ist positiv und das werden die Bürgerinnen und Bürger auch mit der Umsetzung dieses Haushalts spüren.“

Finanzbürgermeister Dr. Peter Lames: „Die Landesdirektion bestätigt, dass wir in wirtschaftlich guten Zeiten, einen guten und angemessenen Haushalt erarbeitet und beschlossen haben. Dennoch ist Vorsicht und Zurückhaltung angebracht: Auf stetig steigende Einnahmen können wir uns nicht sicher verlassen, Risikovorsorge ist unerlässlich. Ich danke besonders den Beschäftigten der Stadtverwaltung und insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Stadtkämmerei. Der Haushalt ist der maßgebliche Plan für eine gute Entwicklung Dresdens in den nächsten fünf Jahren. Ein solches Werk zu erarbeiten, bedarf des Engagements und der Sorgfalt Vieler, wenn es im Ergebnis eine so deutliche Bestätigung erfahren soll.“

Die Bestätigung der Haushaltssatzung hat die Landesdirektion wie üblich mit Hinweisen zum Vollzug versehen.

  • Im Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm weist die Landesdirektion darauf hin, dass Dresden eine angemessene Liquiditätsreserve vorhalten kann, um mögliche Mehrauszahlungen für bereits im Etat festgeschriebene Investitionen bewältigen und deren Gesamtfinanzierung sichern kann. Dazu zählen Projekte wie die laufende Sanierung des Schulstandortes Pieschen oder der geplante, noch nicht ausgeschriebene Verwaltungsneubau am Ferdinandplatz.
  • Die Landesdirektion hebt positiv hervor, dass für das Verwaltungszentrum Ferdinandplatz bereits die voraussichtlichen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024, also noch jenseits des Finanzplanungszeitraums, gebunden wurden.
  • Im Zusammenhang mit dem Investitionsprogramm soll das städtische Baumanagement und -controlling gestärkt werden, damit bei anhaltend hohen Investitionen die erforderliche Steuerung der Maßnahmen vom Planungsbeginn über die Vergabe bis zur Realisierung qualitativ und mit entsprechenden Ressourcen gesichert werden kann.
  • Die Landesdirektion erwähnt die künftigen Risiken aus den Steuereinnahme-Erwartungen aufgrund der sich abzeichnenden schwächeren konjunkturellen Entwicklung, ebenso wie die Höhe der Personalaufwendungen vor dem Hintergrund anstehender neuer Tarifabschlüsse und die Herausforderungen der Demographie und Digitalisierung. Hier gibt sie der Stadt auf, alle Konsolidierungsmöglichkeiten auszuschöpfen.
  • Die Landesdirektion weist darauf hin, dass grundsätzlich ein Nachtragshaushalt zu erstellen ist, wenn Zahlungsmittel aus den verfügbaren liquiden Mitteln entnommen werden sollen, um damit neue, nicht im Etat festgeschriebene, Auszahlungen zu finanzieren.
  • Kritisch wird das vollständige Abschmelzen der Liquidität zum Ende des Finanzplanungszeitraums gesehen. Die Landeshauptstadt soll ihre Haushaltswirtschaft so steuern, dass eine am Volumen des Haushalts ausgerichtete, angemessene Liquidität vorgehalten wird.

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