Steuersünder, Schwarzarbeit und jede Menge Rauschgift – das ist die Jahresbilanz des Dresdner Zolls

Symbolfoto: Archiv

Beeindruckende Zahlen, aber dennoch nur die Spitze des Eisbergs: Das Hauptzollamt Dresden hat am 17. April die Jahresstatistik für 2018 vorgelegt. Insgesamt wurden mehr als 1,6 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben erhoben. Bei 7,4 Millionen Zollabfertigungen wurden insgesamt 1,6 Tonnen Rauschgift sichergestellt. Ebenso sind Waren im Wert von mehr als 51 Millionen Euro beschlagnahmt worden. Und allein nur durch die Finanzkontrolle wurde ein Schaden von 15,2 Millionen Euro durch Schwarzarbeit aufgedeckt.

Steuern sprudeln auch im Raum Dresden weiter

Das Hauptzollamt Dresden hat im Jahr 2018 mehr als 1,6 Milliarden Euro an Steuern und Abgaben erhoben (2017: 1,5 Milliarden Euro). Davon entfallen rund eine Milliarde Euro auf zu entrichtende Einfuhrabgaben wie Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und pauschalierte Eingangsabgaben. Über 332 Millionen Euro wurden im Verbrauchsteuerbereich erhoben. Dazu zählen zum Beispiel Energiesteuer, Stromsteuer, Tabaksteuer, Branntwein- und Biersteuer. Der Arbeitsbereich Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer erhob für bis zu 2,1 Millionen Fahrzeuge mehr als 274 Millionen Euro.

Auch die Eintreiber des Hauptzollamtes waren erfolgreich unterwegs

Durch die Vollstreckungsstelle des Hauptzollamtes Dresden wurden 2018 fast 92.000 Vollstreckungsersuchen erledigt und Forderungen in Höhe von mehr als 32,7 Millionen Euro eingetrieben. Von dieser Gesamtsumme entfielen über 11,2 Million Euro auf Forderungen des Bundes, z.B. für Zölle, Verbrauchsteuern und Einfuhrumsatzsteuern. Mehr als 20,8 Millionen Euro wurden im Auftrag der Sozialversicherungsträger, der Arbeitsverwaltung und anderer Behörden beigetrieben. Im Rahmen von Zollauktionen (www.zoll-auktion.de) hat das Hauptzollamt Dresden fast 850 Warenpositionen zur Verwertung gebracht. Die erzielten Verkaufserlöse werden dabei zur Tilgung von Gläubigerforderungen genutzt.

Rauschgift oft in der Post unterwegs

Mit über 4.200 Vorgängen hat sich die Anzahl durchgeführter Grenzbeschlagnahmen im Vergleich zum Vorjahr erneut erhöht (2017: über 3.900). Dabei wurden mehr als 753.000 Waren beschlagnahmt (2017: 584.000). Die meisten Feststellungen im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes stammen aus Kontrollen von Post- und Expresssendungen. Der Wert der mit Verdacht auf Schutzrechtsverletzung beschlagnahmten Waren betrug dabei circa 51 Millionen Euro (2017: ca. 101 Millionen Euro). Die Werthalbierung der angehaltenen Waren ist vermutlich auf den zahlenmäßigen Rückgang der Beschlagnahme sogenannter Luxusuhren zurückzuführen.

Zigarettenschmuggel weiter im Fokus der Zollbeamten

Bei ihren Kontrollen auf den Straßen, Autobahnen, an den Flughäfen und den Zollämtern stellten die Zöllnerinnen und Zöllner im vergangenen Jahr über 1,9 Millionen Zigaretten, rund 64.800 Kilogramm Rauchtabak und 218 Kilogramm Wasserpfeifentabak sicher (2017: 1,8 Millionen Stück Zigaretten und rund 300 Kilogramm Rauchtabak sowie 300 Kilogramm Wasserpfeifentabak).

Auch beim Artenschutz macht das Hauptzollamt Dresden keine Ausnahmen

Die Beamtinnen und Beamten des Hauptzollamtes Dresden stellten im vergangenen Jahr in 71 Fällen 1.823 artengeschützte Tiere und Pflanzen sowie daraus hergestellte Produkte sicher. Damit hat sich die Zahl der beschlagnahmten Exemplare im Vergleich zum Vorjahr verdreifacht. Darunter befanden sich allein mehrere hundert verschiedene Produkte aus Schlangenleder (vor allem Python und Kobra).

Kampf gegen Schwarzarbeit nur die Spitze des Eisbergs

Die Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Dresden ermittelten im vergangenen Jahr eine Schadenssumme von mehr als 15,2 Millionen Euro (2017: 23,7 Millionen Euro). Erneut entstanden die häufigsten Schäden durch nicht gezahlte Steuern und Sozialversicherungsabgaben, durch erschlichene Sozialleistungen sowie durch die Nichteinhaltung der Mindestlohnvorschriften. Im Rahmen ihrer Tätigkeit prüften die Zöllnerinnen und Zöllner rund 1.412 Arbeitgeber (2017: 1.715). 4.227 Strafverfahren und 798 Bußgeldverfahren wurden im Jahr 2018 abgeschlossen. Darunter waren 103 Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Mindestlohngesetz. Über 4.854 Verfahren wurden neu eingeleitet (2017: 4.840). Die Gerichte verhängten Freiheitsstrafen von rund 72 Jahren. Dazu kamen Geldstrafen und Bußgelder in Höhe von 1,54 Millionen Euro (2017: 1,46 Millionen Euro).

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