Energetisches Sanieren bei Denkmalschutz: Was ist möglich?

Energetisches Sanieren beim Denkmalschutz. Geht das? Bildquelle: Fotolia.com; #252671422 | Urheber: Mattoff
Energetisches Sanieren beim Denkmalschutz. Geht das? Bildquelle: Fotolia.com; #252671422 | Urheber: Mattoff

Dresden ist bekannt für seine historischen Gebäude zwischen Barockvillen, Gründerzeithäusern, Brücken und Residenzschlössern. Demnach gilt Dresden als die Stadt in Deutschland, welche den besten Denkmalschutz genießt, wie eine Studie des Allensbach-Instituts herausfand. Viele Menschen träumen davon, in einem der schönen Gebäude unter Denkmalschutz zu wohnen – mit den hohen Decken, dem Fachwerk-Charme oder dem imposanten Stuck. Sie sind durchaus bereit, für ein solches Zuhause tiefer in die Tasche zu greifen als für ein modernes Wohnhaus.

Das müssen sie auch, denn wenn es um Fragen der Sanierung oder Modernisierung geht, bringt der Denkmalschutz einige Hürden mit sich. Die Restaurierung ist oft aufwändig und unterliegt strengen Regelungen. Allein die Instandhaltung der etwa 1.600 Kapellen und Kirchen in Sachsen kostet Millionenbeträge im dreistelligen Bereich. Und auch Gebäude unter Denkmalschutz, welche sich im Privatbesitz befinden, machen in regelmäßigen Abständen Investitionen erforderlich, um die Bausubstanz sowie die Optik zu erhalten. In vielen Fällen steht zudem die Frage im Raum, inwiefern eine energetische Sanierung überhaupt möglich ist.

Energetische Sanierung ist auch bei Denkmalschutz machbar

Insgesamt stehen in Deutschland etwa eine Million Häuser offiziell unter Denkmalschutz. Zahlreiche weitere Gebäude besitzen zudem eine sogenannte „erhaltenswerte Bausubstanz“ – darunter auch viele historische Bauten in Dresden. Wer eine solche Immobilie besitzt oder erwerben möchte, muss sich darüber bewusst sein, dass in solchen Fällen besondere Bestimmungen für Sanierungsarbeiten bestehen. Ziel ist schließlich, die Bausubstanz weitestgehend zu erhalten, da sie das Stadtbild prägt und dementsprechend als Kulturgut gilt. Die gültigen Bestimmungen im Detail sind im Sächsischen Denkmalschutzgesetz zu finden.

In jedem Fall ist es aber sinnvoll, bei geplanten Renovierungs-, Sanierungs- oder Modernisierungsarbeiten von Beginn an die Denkmalschutzbehörde einzubeziehen, damit es während oder nach den Bauarbeiten keine Probleme gibt. Dadurch ist die energetische Sanierung bei denkmalgeschützten Gebäuden zwar aufwändiger als bei nicht schützenswerten Häusern, dennoch aber in den meisten Fällen sinnvoll. Gerade bei Altbauten lässt die Energieeffizienz schließlich des Öfteren zu wünschen übrig. Die Fenster sind zugig, die Wände schlecht gedämmt oder die Dächer vom Alter gezeichnet.

Früher oder später ist eine energetische Sanierung bei Gebäuden unter Denkmalschutz daher meist unumgänglich. Die gute Nachricht lautet: Alleine gelassen werden die Besitzer mit diesem Vorhaben nicht. Einerseits profitieren sie von Steuervorteilen. Andererseits bietet die KfW spezielle Kredite für die Sanierung denkmalgeschützter Häuser an.

Fassadendämmung bei denkmalgeschützten Häusern

Gerade die Dämmung der Fassade stellt bei Gebäuden unter Denkmalschutz oft die größte Herausforderung dar, schließlich darf diese optisch nicht verändert werden. Um die gewünschte Energieeffizienz herzustellen, ist somit die Innendämmung eine Alternative der Wahl, wobei die Fassade im Urzustand erhalten werden kann. Ein weiterer Vorteil dieser Innendämmung besteht darin, dass die eingesetzten Perlite- oder Kalziumsilikatplatten die Feuchtigkeit optimal regulieren und somit in der Regel keine Probleme mit Schimmel befürchtet werden müssen.

Bei Fachwerkhäusern kommen zudem spezielle Dämmplatten zum Einsatz, welche Feuchtigkeit durch beispielsweise Tauwasser binden und somit eine Veränderung der verbauten Holzbalken in ihrer Form oder Stabilität präventiv verhindern.

Dachsanierung bei Denkmalschutz – ein Sonderfall

Bei der Dachsanierung gibt es verschiedene Möglichkeiten, je nachdem, wie viel des alten Daches ersetzt werden muss. Eine reine Dämmung ist auch von der Innenseite möglich und somit in der Regel unkompliziert. Zum Einsatz kommt dabei entweder eine sogenannte Aufsparrendämmung oder Dachbodendämmung. Wird das Dach hingegen baulich verändert, ist ein spezieller Antrag notwendig.

In einigen Fällen ist es sinnvoll oder notwendig, den eigentlichen Dachstuhl zu erhalten. Dennoch kann das Dach bei Bedarf mit einer modernen Dacheindeckung saniert werden, bestehend aus Sandwichpaneelen und Metalldachpfannen, welche mit einer speziellen Technik auf dem ursprünglichen Dachstuhl angebracht werden. Bei einer Veränderung des Dachstuhles im Sinne einer Aufstockung oder eines Dachaufbaus müssen hingegen die in Dresden gültigen baurechtlichen Randbedingungen berücksichtigt werden. Bei vielen denkmalgeschützten Gebäuden ist das nämlich – wenn überhaupt – nur in geringem Ausmaß zulässig.

Fenster müssen optisch „alt“ bleiben

Bei einer energetischen Sanierung spielen die Fenster eine tragende Rolle. Sie sind häufig die größte Schwachstelle bei Altbauten und müssen daher ausgetauscht werden, um die gewünschte Energieeffizienz herzustellen. Gleichzeitig sind sie ein markanter Bestandteil der Optik des Gebäudes und dürfen daher bei denkmalgeschützten Objekten nicht einfach verändert, vergrößert oder durch eine moderne Variante ersetzt werden.

Stattdessen kommen bei Gebäuden unter Denkmalschutz im Rahmen einer Sanierung meist Spezialanfertigungen zum Einsatz, welche eine optische Nachbildung der originalen Fenster darstellen, allerdings mit einer modernen Verglasung versehen sind. Dadurch lässt sich der Spagat zwischen optischer Erhaltung der Bausubstanz und besserer Energieeffizienz meistern – allerdings handelt es sich dabei um eine entsprechend größere Investition.

Sanierungsarbeiten an der Technik

Alle Arbeiten, welche innerhalb des Gebäudes stattfinden, stellen nur selten ein Problem dar. Dennoch sollte darauf geachtet werden, Besonderheiten im Altbau wie beispielsweise Stuck an den Decken zu erhalten.

Kompliziert wird es zudem, wenn eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach angebracht werden soll. Eine Genehmigung ist dafür zwar in vielen Fällen möglich, allerdings nur auf der „abgewandten“ – sprich von der Straßenseite aus nicht sichtbaren – Seite. Ein Experte muss dann berechnen, wie effizient die Module in diesem Fall arbeiten würden und ob sich die Investition dementsprechend überhaupt lohnt. Auch für solche Pläne ist es daher ratsam, frühestmöglich die Denkmalschutzbehörde zu konsultieren.

Alles in allem, ist die energetische Sanierung von Gebäuden in Dresden, welche unter Denkmalschutz stehen, also durchaus möglich sowie oft sinnvoll. Dennoch birgt sie die eine oder andere Hürde und die Immobilienbesitzer sollten sich frühzeitig mit den zuständigen Ämtern in Verbindung setzen. Wer einen KfW-Kredit in Anspruch nehmen möchte, muss weitere Bedingungen berücksichtigen. Es empfiehlt sich dann, einen entsprechenden Experten als Berater an der Seite zu haben, welcher die energetische Sanierung plant sowie überwacht.

Hinterlasse jetzt einen Kommentar

Kommentar hinterlassen

E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.


*


Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.