Richtig grillen in Dresden

In Dresden ist Grillen auf Privatgrund sowie an zwölf Grillplätzen und fünf Lagerfeuerstellen erlaubt. (Foto: Archiv/Robert Michael)

Die Sonne lockt ins Freie, mit Rücksicht beim Grillen wird der Sommer noch entspannter.

Damit alle ihre Freizeit draußen genießen können, muss man aufeinander Rücksicht nehmen und sich über die geltenden Spielregeln informieren“, informiert Dresdens Erster Bürgermeister Detlef Sittel. Auf täglichen Fußstreifen kontrolliert der Gemeindliche Vollzugsdienst des Ordnungsamtes Grünanlagen, Grill- und Spielplätze. Das Amt weiß, was erlaubt und was verboten ist.
Auf privaten Grundstücken sind offene Feuer und das Grillen mit handelsüblichen Geräten und Brennstoffen erlaubt, wenn ausgeschlossen ist, dass Rauch oder Funkenflug Dritte belästigt. Pflanzenabfälle und Gehölze dürfen nicht verbrannt werden. Auf öffentlichen Flächen sind Grillen und Lagerfeuer nur an den zwölf Grillplätzen, den fünf erlaubnis- und gebührenpflichtigen Lagerfeuerstellen an der Elbe erlaubt. Auf allen anderen Straßen, Plätzen, Grün- und Erholungsanlagen ist es verboten. Müll sollte mit nach Hause genommen werden oder in den öffentlichen Papierkörben landen.
Abfälle, Müll und Hundehaufen gehören auch auf Straßen und Gehwegen in die dafür vorgesehenen Behältnisse. Abfälle auf öffentlichen Flächen wegzuwerfen ist nicht nur verboten, es ist auch unhygienisch und kann zu Verletzungen führen. Außerdem ist es verboten, im öffentlichen Bereich zu nächtigen, zu urinieren und Grünanlagen mit motorisierten Fahrzeugen zu befahren. In den Gebieten mit Leinenpflicht, dürfen Hunde nicht frei herumlaufen. Auf Spielplätzen ist für Hunde der Zutritt verboten. Außerdem sind auf Spielplätzen die festgelegten Nutzungszeiten zu beachten. Hier darf nicht geraucht und es dürfen keine alkoholischen Getränke oder berauschende Mittel konsumiert werden. Ebenso sind gläserne und metallische Behältnisse auf Spielplätzen verboten.
Im Stadtgebiet darf zu folgenden Zeiten kein Lärm gemacht werden: montags bis donnerstags und sonntags von 22 bis 7 Uhr des Folgetages, freitags und sonnabends von 24 bis 8 Uhr des Folgetages. Zusätzlich herrscht Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr an Sonnabenden, Sonn- und Feiertagen. (DAWO)

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