Zoll beschlagnahmt 17 Tonnen Altkleider auf der A4

Blick ins LKW-Innere // Foto: HZA Dresden

Görlitzer Zöllner zogen am 27. Juni auf der Autobahn 4 in Höhe Niederseifersdorf einen polnischen LKW aus dem fließenden Verkehr und führten diesen einer Röntgenkontrolle zu. „Und die Kollegen trafen ins Schwarze. Der LKW transportierte rund 17 000 Kilogramm Abfall in Form von Altkleidern“, sagte Heike Wilsdorf, Pressesprecherin des Hauptzollamtes Dresden.

Abfall in Richtung Süden unterwegs

In Säcken verpackt und lose im Laderaum gestapelt sollte die Lieferung über Deutschland und Frankreich nach Spanien verbracht werden. Der Fahrer des LKW konnte weder die erforderlichen Nachweise vorlegen noch war das Fahrzeug wie vorgeschrieben als Abfalllieferung gekennzeichnet. Nach Rücksprache mit der Landesdirektion Sachsen wurde der LKW mit seiner Ladung nach Polen zurückgewiesen.

Zusatzinformation: Die Zollverwaltung kontrolliert innergemeinschaftliche Abfalltransporte durch Deutschland. Das Verbringen von Abfällen innerhalb der Europäischen Union wird durch eine entsprechende Verordnung (EG) des Europäischen Parlaments und des Rates sowie durch das deutsche Abfallverbringungsgesetz geregelt.

Wenn jemand innerhalb der Europäischen Union Abfall zur weiteren Verwertung transportieren will, muss er mindestens einen nachvollziehbaren Nachweis über die Art der Verwertung mitführen. Die Firmen müssen für den Transport und die Verwertung zugelassen und registriert sein (je nach Art des Abfalls).

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