Die Masern-Impfpflicht kommt: wie geht es weiter?

Bei Verstoß gegen die Impfpflicht bei Masern drohen Bußgelder. (Foto: Pixabay)

Der weitreichende Gesetzesentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wurde vom Bundeskabinett gebilligt. Bald heißt es Impfpflicht bei Masern. Mit der Maßnahme wird auf die zuletzt drastisch gestiegene Anzahl der Masern-Fälle reagiert.

Ab März 2020 müssen Eltern vor der Aufnahme ihrer Kinder in eine Kita oder Schule nachweisen, dass diese geimpft sind. Die Impfpflicht gilt auch für Tagesmütter und für das Personal in Kitas, Schulen, in der Medizin und in Gemeinschaftseinrichtungen wie etwa Flüchtlingsunterkünften. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2500 Euro. Ungeimpfte Kinder dürfen in Kitas nicht mehr aufgenommen werden. Kinder und Personal, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes im kommenden März schon in einer Kita, Schule oder Gemeinschaftseinrichtung sind, müssen die Impfung bis spätestens 31. Juli 2021 nachweisen. Erbracht werden kann der Nachweis durch den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder durch ein ärztliches Attest, aus dem hervorgeht, dass man die Masern schon hatte.

Wie wird geimpft?

Gegen Masern wird meistens zweimalig in Kombination zusammen mit Mumps, Röteln und gegebenenfalls Windpocken geimpft. Die erste Teilimpfung sollte zwischen vollendetem 11. und 14. Lebensmonat gegeben werden, frühestens jedoch mit neun Monaten. Die zweite Impfung sollte frühestens vier Wochen nach der ersten Impfung und spätestens gegen Ende des zweiten Lebensjahres, mit 23 Monaten, gegeben werden. Sie ist wichtig, um einen sicheren und kompletten Impfschutz zu gewährleisten. Hintergrund ist ein weltweiter Anstieg der Masernerkrankungen. In Deutschland wurden im vergangenen Jahr 543 Fälle gemeldet. In den ersten Monaten dieses Jahres schon mehr als 400 Fälle.
Nach dem Kabinett muss jetzt noch der Bundestag zustimmen. Im Bundesrat ist laut Gesundheitsministerium keine Zustimmung nötig. (tag24)

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