Stadtrat zieht durch: Alkoholverbot mitten in Gorbitz

Ab sofort gilt auf dem Amalie-Dietrich-Platz in Dresden Gorbitz ein Alkoholverbot. // Foto: Sven Ellger

Am 6. Juni 2019 beschloss der Dresdner Stadtrat die Polizeiverordnung zum Alkoholverbot am Amalie-Dietrich-Platz im Stadtteil Gorbitz. Diese Verordnung (Dresdner Amtsblatt Nr. 26/2019, Seite 98 ff.) trat am 28. Juni 2019 in Kraft und gilt für ein Jahr. Der Wortlaut mit dem Geltungsbereich steht im Internet unter www.dresden.de/polizeiverordnungen.

Diese Polizeiverordnung besagt, dass es von Dienstag bis Sonntag zwischen 16 und 4 Uhr des Folgetages nicht erlaubt ist, am Amalie-Dietrich-Platz in Gorbitz Alkohol zu trinken oder diesen bei sich zu haben, um ihn vor Ort zu verzehren.

„Das Verbot ist ein wichtiger Schritt, um die Situation vor Ort zu verbessern“, sagt der Erste Bürgermeister Detlef Sittel. In der Vergangenheit kam es immer wieder zu Gewalt und Straftaten am Amalie-Dietrich-Platz, wobei Alkohol eine große Rolle gespielt hat. Aus diesem Grund haben sich Polizei und Stadtverwaltung für ein zeitlich und räumlich begrenztes Alkoholverbot ausgesprochen. Der Stadtrat folgte der Empfehlung.
„Das Dresdner Ordnungsamt und die Polizei werden die Einhaltung des Verbotes regelmäßig kontrollieren. So soll der Platz wieder friedlicher werden“, erläutert der Erste Bürgermeister Detlef  Sittel weiter. „Neben der Repression soll aber auch gemeinsam mit der Suchthilfe und weiteren Partnern nach präventiven Lösungen und Ideen für den Platz gesucht werden.“

Nur geöffnete Flaschen verboten

Um Missverständnissen vorzubeugen: Natürlich ist es auch weiterhin möglich, in der Kaufhalle Bier oder andere alkoholische Getränke zu kaufen, damit über den Amalie-Dietrich-Platz zu laufen und die alkoholischen Getränke nach Hause zu tragen. Bei dem Verbot geht es um das Trinken von Alkohol vor Ort auf dem Amalie-Dietrich-Platz.

Die Einhaltung der neuen Polizeiverordnung kontrollieren die Mitarbeiter des städtischen Ordnungsamtes gemeinsam mit der Polizei. In den kommenden Tagen werden die Mitarbeiter des Gemeindlichen Vollzugsdienstes (GVD) vor Ort über diese neue Polizeiverordnung informieren. Ansprechpartner für Meldungen von Verstößen oder Hinweisen ist die Führungs- und Einsatzzentrale des GVD unter der Rufnummer 0351-4886333. Außerhalb der Dienstzeiten des GVD ist das Telefon auf das Führungs- und Lagezentrum der Polizeidirektion Dresden umgestellt.

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