Amerikanische Faulbrut in Dresden ausgebrochen: Stadt bildet Sperrbezirk für Imker

Ab kommenden Montag soll der Tunnel in der Neustadt zugeschüttet werden. Foto: Christian Suhrbier
Symbolfoto: Christian Suhrbier

Nach amtlicher Feststellung von Amerikanischer Faulbrut in Dresden-Neustadt wurde auf der Grundlage der Bienenseuchen-Verordnung vom 3.11.2004 (BGBl. I, S. 2738) ein Sperrbezirk gemäß § 10 dieser VO gebildet.

Der Sperrbezirk umfasst folgendes Gebiet der Landeshauptstadt Dresden: Dresden-Neustadt

Für alle Imker im Sperrbezirk (Karte siehe www.dresden.de – Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt, Abt. Tierschutz und Tierseuchenbekämpfung, Amerikanische Faulbrut der Bienen) gilt:

1.        Alle Bienenvölker und Bienenstände sind umgehend amtlich auf Faulbrut zu untersuchen. Alle Imker im genannten Sperrbezirk haben sich unverzüglich im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden zu melden (Telefon 0351-4050511, E-Mail [email protected]), soweit dies nicht bereits geschehen ist.
Die Untersuchungen werden in Abhängigkeit vom Ergebnis der ersten Untersuchung frühestens nach zwei Monaten, spätestens nach neun Monaten wiederholt.

2.        Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden.

3.        Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wachsabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden.  Dies gilt nicht für Wachs, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, wenn sie an wachsverarbeitende Betriebe, die über die erforderliche Einrichtung zur Entseuchung des Wachses verfügen, unter der Kennzeichnung „Seuchenwachs“ abgegeben werden. Dies gilt gleichfalls nicht für Honig, der nicht zur Verfütterung an Bienen bestimmt ist. Honig aus den Bienenvölkern ist für den menschlichen Verzehr ohne Einschränkungen verkehrsfähig.

4.        Bienenvölker dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden.

Die angeordneten Schutzmaßnahmen werden erst nach Abschluss der Untersuchungen durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt der Landeshauptstadt Dresden aufgehoben.
Die dem Amt bekannten Imker im Sperrbezirk werden einzeln angeschrieben und informiert, welche Maßnahmen im Einzelfall notwendig sind.

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