Flug verspätet oder ganz ausgefallen? – Das steht Ihnen zu!

Endlich Urlaub, der Koffer ist gepackt, ab zum Flughafen. Doch dann die Schreckensnachricht: Der Flieger verspätet sich um einige Stunden oder fällt sogar gänzlich aus, da er vielleicht überbucht ist. Das ist sehr ärgerlich. Doch viele Reisende haben in diesem Fall Anspruch auf eine Entschädigung. Nachfolgend wird erläutert, wann dies der Fall ist und wie betroffene Fluggäste ihre Ansprüche durchsetzen können.

Rechte und Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen

Flugverspätungen und -ausfälle gehören nicht zur Urlaubsplanung, doch es passiert häufiger als gedacht, dass sich der Flieger verspätet oder gar nicht erst abhebt. Die Gedanken überstürzen sich: Bekomme ich den Anschlussflug noch? Wie geht es weiter, wenn ich meinen Zielflughafen erst am kommenden Tag oder gar nicht erreiche? Flugverspätungen und -ausfälle können große Stressfaktoren sein. Doch Fluggästen innerhalb der Europäischen Union kann gemäß der Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro je Person zustehen. Die genaue Höhe der Zahlung ist von der Flugstrecke abhängig. Doch es ist für Laien nicht immer so einfach, die Entschädigung einzufordern. Einen Anwalt damit zu beauftragen, kann sehr teuer werden. Als eine gute Lösung hat sich herausgestellt, die Reiserechtsexperten Flightright zu konsultieren. Sie setzen die Entschädigung bei der Fluggesellschaft durch, ganz ohne Kostenrisiko. Nur bei Erfolg wird eine Provision gezahlt und die Chancen stehen nicht schlecht.

Welche Ansprüche haben betroffene Flugpassagiere bei einer Verspätung oder einem Flugausfall?

In der EU-Fluggastrechteverordnung sind die Rechte eindeutig geregelt. Wurde der Flug gecancelt, steht Betroffenen neben der Rückerstattung des Flugpreises meist auch eine Entschädigung zu. Die genaue Höhe richtet sich nach der Flugstrecke:

– Flugstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 Euro
– Mittelstreckenflug von mehr als 1.500 Kilometern: 400 Euro
– Langstreckenflüge ab 3.500 Kilometer: bis zu 600 Euro

Wann gilt der Flug eigentlich als gestrichen? Dies ist der Fall, wenn der ursprünglich gebuchte Flug nicht stattfindet und der Fluggast auf einen anderen Flug umgebucht wird.

Ausgleichsansprüche, wenn der Flug am Endziel mit über drei Stunden Verspätung ankommt:


– 250 Euro für Flugstrecke bis 1.500 Kilometer
– 400 Euro für Strecke bis 3.500 Kilometer
– 600 Euro für Flugstrecke ab 3.500 Kilometer

Diese Ansprüche können bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden, ganz gleich, ob verspätet, ausgefallen oder umgebucht. Bei einer Verspätung von über fünf Stunden besteht das Recht, die Flugreise abzubrechen. Betroffene können sich den Ticketpreis erstatten lassen und gegebenenfalls einen kostenfreien Rückflug zum Startflughafen beanspruchen. Viele Passagiere, deren Flug sich verspätet hat oder ausgefallen ist, haben zudem einen Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Getränke, Mahlzeiten, Telefonate, Übernachtung und Transfer.

Was sind außergewöhnliche Umstände?

Wichtig ist immer, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung oder den Ausfall verantwortlich war. Es dürfen keine außergewöhnlichen Umstände wie extreme Witterungsverhältnisse oder politische Unruhe vorliegen. Technische Probleme oder eine Erkrankung des Piloten gelten nicht als außergewöhnliche Umstände, wobei sie von der Airline gern als Gründe angeführt werden.

Zusammenfassung

Der Flug verspätet sich oder er fällt sogar gänzlich aus: Das ist sehr ärgerlich, doch viele Reisende haben in diesem Fall einige Ansprüche. Je nach Entfernung kann die Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro je Person betragen. Fluggasthelfer-Portale setzen für betroffene Fluggäste die Ansprüche auf Entschädigung durch. Dabei entsteht für sie kein Risiko, da nur im Erfolgsfall eine Provision berechnet wird. Die Prüfung ihres Falles ist übrigens kostenlos.

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