Neue Richtlinien für den Dresden-Pass 2020

Dresden-Pass-Inhaber können sich über neue Vergünstigungen freuen. Foto: Pixabay

Bisher besitzen rund 26 000 Dresdnerinnen und Dresdner einen Dresden-Pass. Ab Januar 2020 erhalten ihn zusätzlich auch Menschen, die Wohngeld vom Sozialamt beziehen und Familien, die Kinderzuschlag erhalten. Diese Verbesserung betrifft insgesamt zirka 5 000 Personen. Außerdem wird der Leistungskatalog um eine kostenlose Mietrechtsberatung erweitert. Bislang musste dafür ein gesonderter Antrag im Jobcenter bzw. Sozialamt gestellt werden. Das ist nicht mehr erforderlich. Der Stadtrat hat vor wenigen Tagen die neue Dresden-Pass-Richtlinie beschlossen.
Anträge nimmt das Sachgebiet Dresden-Pass im Sozialamt an der Junghansstraße 2, 01277 Dresden, entgegen. Die Mitarbeiter sind jeden Dienstag und Donnerstag von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr persönlich erreichbar unter Telefon 0351-4884848, per Fax 0351-4884834 oder E-Mail: [email protected].

Bürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann: „Insbesondere Dresdnerinnen und Dresdner mit geringen Einkommen geben einen wachsenden Anteil ihres Einkommens für Wohnen aus. Viele Menschen schränken sich deshalb bei Kultur und Teilhabe ein. Das muss nicht sein. Mit dem Dresden-Pass ermöglichen wir ihnen die gleichberechtigte Teilhabe. Der Dresden-Pass ist jetzt auch das Ticket für die von der Stadt geförderte mietrechtliche Beratung. Eine Mietrechtsberatung schafft insbesondere Klarheit darüber, inwieweit Mieterhöhungsverlangen und Betriebskostenabrechnungen zulässig sind.“
Informationen zum Thema: www.dresden.de/dresden-pass
Der Zugang zum Dresden-Pass soll zukünftig digital beantragt und als Scheckkarte ausgegeben werden. Das jetzt noch aktuelle Papierkärtchen würde dann entfallen. Das soll die Bearbeitung schneller machen sowie Vorsprachen und Kosten für Antragsteller und Stadtverwaltung verringern. Die neue Karte soll barrierefrei sein, insbesondere durch große Schrift, starke Kontraste und Brailleschrift für Menschen mit Sehbinderung. Ab wann der Dresden-Pass als Chipkarte vorliegt, steht noch nicht fest. Der Stadtrat hat dafür mit dem Beschluss das Mandat erteilt. Bis zur Umsetzung gelten alle Dresden-Pässe weiter und werden auch in Papierform ausgegeben.

Der Dresden-Pass ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt Dresden mit geringem Einkommen. Dresden-Pass-Inhaber können sich bei einem Kooperationspartner der Stadt kostenlos mietrechtlich beraten lassen sowie Mieterhöhungsverlangen des Vermieters und Betriebskostenabrechnungen prüfen lassen. Bei den Dresdner Verkehrsbetrieben (DVB) gibt es ein Sozialticket bzw. eine rabattierte Abokarte. Vergünstig können auch Kultureinrichtungen der Landeshauptstadt Dresden und des Freistaates Sachsen sowie kommunalen Sportstätten besucht werden. Der Dresden-Pass soll den Zugang zu gesellschaftlichen und kulturellen Einrichtungen erleichtern, die Teilnahme am Leben in Gemeinschaft stärken, die Mobilität mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterstützen und finanziell entlasten.

Zum 30. September 2019 waren insgesamt 25 844 Einwohnerinnen und Einwohner im Besitz des Dresden-Passes. Die meisten von ihnen bekommen Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). Die Beschlussvorlage V3150/19 „Änderung und Neufassung der Richtlinie zur Gewährung des Dresden-Passes für Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Dresden mit geringem Einkommen – Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises und des Leistungsumfanges“ ist wie gewohnt im Ratsinformationssystem veröffentlicht.

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