Neue Richtlinie sieht Begrünung vor

Neue Richtlinie der Stadtverwaltung sieht Begrünung städtischer Gebäude vor. Foto: Pixabay

Die Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Dresden stellt sich den Herausforderungen des Klimawandels und hat beschlossen, in einem ersten Schritt die eigenen kommunalen Gebäude zu begrünen. Eine neue vom Oberbürgermeister erlassene Richtlinie besagt, dass bei allen kommunalen Hochbauvorhaben – also Neubau, Umbau und Erweiterungen – Fassaden- oder Dachbegrünung am Gebäude vorzusehen ist. Damit nimmt die Landeshauptstadt Dresden neben wenigen anderen Städten in Deutschland eine Vorreiterrolle ein.

„Dresden soll ein attraktiver und lebenswerter Wohnort bleiben. Mit Umsetzung der Richtlinie ‚Dresden baut grün‘ geht die Stadt einen weiteren Schritt, bei kommunalen Bauvorhaben vorausschauend Vorsorge in Hinblick auf die klimatischen Veränderungen zu betreiben,“ erklärt Umweltbürgermeisterin Eva Jähnigen, in deren Geschäftsbereich die Richtlinie erarbeitet wurde.

Hochsommerliche Extremtemperaturen, Starkregenereignisse oder Trockenperioden belasten Einwohnerinnen und Einwohner zunehmend. Sie sind aber auch eine Gefahr für die kommunale Infrastruktur und das Stadtgrün. Hier sind Anpassungsmaßnahmen erforderlich, um der Hitze in der Stadt sowie der Gefahr vor lokalen Überschwemmungen entgegenzusteuern.

Jähnigen sieht viele positive Effekte: „Unser gerade abgeschlossener Wettbewerb zur Dach- und Fassadenbegrünung hat viele schöne Beispiele gezeigt, wie Gebäude begrünt werden können und dabei richtig gut aussehen. Die Stadtverwaltung nimmt sich diese Projekte der Dresdnerinnen und Dresdner nun selbst zum Vorbild. Und natürlich möchten wir mit diesem Schritt zum klimaangepassten Bauen auch andere Investoren und Bauherren davon zu überzeugen, Flächen bewusster zu nutzen und zu gestalten. So birgt ein begrüntes Dach nicht nur viele ökologische Werte, die es mehr denn je zu schützen gilt. Sondern es ist auch schön anzusehen. Bei entsprechender Gestaltung kann ein schöner Dachgarten außerdem als Aufenthaltsfläche dienen.“

Neben der Gebäudebegrünung sieht die neue Richtlinie auch Maßnahmen zur naturnahen Regenwasserbewirtschaftung vor. Investitions- und Unterhaltungskosten sind bei der Projekterarbeitung im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets von Anfang an einzuplanen und auszuweisen.

Die Gebäudebegrünung – vor allem die Begrünung von Dächern, aber auch Fassaden – ermöglicht es dort Grün unterzubringen, wo zu ebener Erde wegen der Bebauung kein Platz mehr vorhanden ist. Durch die Gebäudebegrünung kann der wärmespeichernde Effekt eines Gebäudes im Sommer vermindert und außerdem vorhandene Fläche zum Niederschlagswasserrückhalt wiederhergestellt werden. Dies beeinflusst nachweislich positiv das Mikroklima, die Aufenthalts- und Wohnqualität. Nebenbei wirkt sich die begrünte Gebäudefläche positiv auf Flora und Fauna, die Luftqualität und die Schallreflexion aus. Gerade in eng bebauten Quartieren dient die Gebäudebegrünung nicht nur der Ökologie, sondern auch dem Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger. Denn der Anblick von Grün reduziert das Stresslevel und beeinflusst positiv die Aufmerksamkeit und Konzentration, sowohl bei Erwachsenen als auch bei Kindern und Jugendlichen.

Die Dresdnerinnen und Dresdner nehmen die Überwärmung zunehmend als Problem wahr. Das zeigte die im Herbst 2017 vom Umweltamt, Stadtplanungsamt und Gesundheitsamt initiierte, repräsentative Bürgerumfrage zum Klimawandel. Demnach fühlen sich fast ein Drittel der Einwohnerinnen und Einwohner durch anhaltende sommerliche Hitze beeinträchtigt. Auch wird der Aufenthalt an etlichen innerstädtischen Orten während anhaltender sommerlicher Hitze als belastend empfunden – für die dicht bebaute Innenstadt sagen das sogar 62 Prozent der Befragten.

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