Früh und sicher in die Automobilität starten

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Symbolfoto: Pixabay

Darum lohnt sich das Begleitete Fahren ab 17 für Jugendliche.

Mit dem Begleiteten Fahren ab 17 (BF17) können Jugendliche schon früher am Steuer sitzen und bereits vor der Volljährigkeit Auto fahren. Mit dabei ist stets eine Begleitperson, bevor es später alleine auf die Straße geht. Diese ist nicht nur Ansprechpartner in unbekannten Verkehrssituationen und kann mit Ratschlägen zur Seite stehen, sondern gibt immer auch Sicherheit und Unterstützung in der neu erlangten Automobilität.

Um pünktlich zum 17. Geburtstag die Prüfbescheinigung zu erhalten und ein ganzes Jahr begleitet zu fahren, ist eine frühzeitige Anmeldung in der Fahrschule bereits im Alter von 16 Jahren empfehlenswert. Die Fahrausbildung ist die gleiche wie bei älteren Personen. Für die Anmeldung zum BF17 sind ein gültiger Personalausweis, ein biometrisches Passfoto, die ausgefüllten Antragsformulare und die Unterschriften der Erziehungsberechtigten notwendig. Die Jugendlichen müssen zudem vorab einen Sehtest sowie einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren.

Auch Begleitpersonen sollten sich frühzeitig mit dem Thema befassen, da es einige Kriterien zu erfüllen gibt: Begleiten darf, wer über 30 Jahre alt ist, seit mindestens fünf Jahren den Führerschein besitzt und nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg hat. Tipps zum Begleiteten Fahren gibt es unter www.bf17.de sowie unter www.facebook.com/bf17.de.

Das Projekt wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) gefördert. Nach der Fahrschulzeit sammeln BF17-Fahranfänger bis zu einem Jahr lang in Anwesenheit ihrer Begleitpersonen Erfahrungen im Straßenverkehr. Studien belegen, dass Teenager, die am Programm teilgenommen haben, im ersten Jahr des Fahrens ohne Begleitung rund 20 Prozent seltener an Unfällen beteiligt sind als Gleichaltrige, die unmittelbar nach der Fahrschule auf sich allein gestellt waren.

Auch mit Blick auf die Kfz-Versicherungsbeiträge wirkt sich das Begleitete Fahren ab 17 häufig positiv aus, wenn später ab 18 ein eigenes Auto versichert oder das Fahrzeug der Eltern weiter mitbenutzt werden soll. Viele Versicherungen unterscheiden sich darin, ob bei der Nutzung für das Begleitete Fahren ab 17 die Beiträge gleichbleiben oder sich erhöhen. Ist für das nächste Jahr BF17 in der Familie geplant, kann eine Nachfrage bei der eigenen Kfz-Versicherung vor dem 30. November, dem jährlichen Stichtag für einen möglichen Versicherungswechsel, sinnvoll sein.

DJD

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