Gesetzesänderung: Das kommt jetzt auf alle Verkehrsteilnehmer zu

Radfahrer werden besser geschützt, Kraftfahrer müssen bei Verstößen künftig tiefer in die Tasche greifen. (Foto: Rene Meinig)

Schärfere Strafen für rücksichtslose Autofahrer, mehr Schutz für Radfahrer und Fußgänger

Um gefährliche Situationen vor allem in den Städten Deutschlands zu verhindern, kommen zahlreiche neue Regeln. Der Bundesrat stimmte einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) mit mehreren Änderungen zu. Ein Vorstoß aus dem Kreis der Länder, auf diesem Weg auch gleich ein Tempolimit auf Autobahnen von 130 Kilometern in der Stunde zu beschließen, fiel im Bundesrat aber erwartungsgemäß durch.

Das ist alles neu

Die Bußgelder fürs Parken in der „zweiten Reihe“, auf Geh- und Radwegen steigen – von mindestens 15 Euro auf bis zu 100 Euro. Das gilt auch fürs Halten auf Schutzstreifen für Radfahrer, also auf Radwegen mit gestrichelter weißer Linie auf der Straße. Bisher dürfen Autos dort drei Minuten halten, künftig ist es tabu. Autofahrer müssen zukünftig auch Platz machen für Einsatzkräfte und im Stau eine Rettungsgasse bilden. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte, tut man es nicht.

Abstand zu Radfahrern

Bisher müssen Autofahrer „ausreichenden“ Abstand beim Überholen von Radlern halten: mindestens 1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts. Lkw dürfen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist. An gefährlichen Stellen kann ein neues Schild Autos und Lastkraftwagen das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbieten. Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt bis zu acht Metern ein Parkverbot.
Künftig darf es einen Grünpfeil speziell für Radfahrer geben. Neben Fahrradstraßen kann es auch ganze Fahrradzonen geben. Dort ist höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf nicht behindert werden.
Innerorts droht Rasern künftig früher ein Monat Fahrverbot – nämlich schon, wenn sie 21 Kilometer pro Stunde schneller sind als erlaubt. Auch unnötige Lärm- und Abgasbelästigung, sogenanntes „Auto-Posing“, wird teurer – bis zu 100 Euro.

Schnellstmöglich umsetzen

Das Ministerium will die neuen Regeln „schnellstmöglich“ in Kraft setzen, ein genaues Datum gibt es noch nicht. Andere Streitthemen bei Verkehrsregeln bleiben dagegen erhalten: Die Endlos-Debatte um ein Tempolimit dürfte weitergehen, auch wenn der nächste Anlauf nun im Bundesrat gescheitert ist. Ein Vorschlag des Umweltausschusses fand keine Mehrheit. Scheuer meinte, man könne das Thema jetzt alle zwei Wochen „bis zur Erschöpfung diskutieren“. Es gebe aber ein bewährtes System mit Tempo-Beschränkungen auf rund einem Drittel des Netzes und der empfohlenen Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Eine Frage ist nun aber, ob und wie die SPD bei dem Thema tatsächlich noch Druck in der Koalition macht.
Im Bundesrat gab es zudem auch Vorschläge, den Gebührenrahmen für Bewohnerparkausweise in Städten auszudehnen – von bisher 10,20 Euro bis 30,70 Euro auf 10 bis 240 Euro im Jahr. Unter anderem darüber soll nun aber erst ein „Bündnis für moderne Mobilität“ beraten, das Scheuer mit Ländern und Gemeinden gestartet hat. Das gilt auch für das Vorhaben, Tempo-30-Zonen leichter einrichten zu können.

E-Scooter weiter Freiparker

Auf dem Tisch lag auch ein Vorschlag, dass Verleihfirmen für E-Tretroller eine Erlaubnis benötigen sollen, damit die Flitzer auf Gehwegen stehen dürfen. Denn das Chaos auf den Bürgersteigen nervt viele. Eine Mehrheit gab es dafür aber nicht. Kritik gab es an Scheuers ursprünglichem Plan, dass Busspuren auch für Pkw mit mehr als drei Insassen freigegeben werden könnten. Städte sollten das erlauben können, um Fahrgemeinschaften zu fördern. Der Bundesrat strich diesen Punkt. (DAWO)

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