#stayathomeandbecreative – Dresden fördert freischaffende Künstler

Symbolfoto: Pixabay

In diesen Tagen steht die gesamte Kunst- und Kulturszene vor ungeahnten Herausforderungen. Den Kulturschaffenden fehlt das Publikum, die wirtschaftlichen Auswirkungen sind noch nicht absehbar — Kunst und Kultur können helfen, das gesellschaftliche Miteinander in der Krise zu stärken. Mit dem Open Call #stayathomeandbecreative will das Amt für Kultur- und Denkmalschutz freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Dresden gezielt unterstützen. Denn Kunst und Kultur findet in Dresden immer noch statt — von zu Hause aus. Professionelle freischaffende Künstlerinnen und Künstler aus Dresden sind aufgerufen, einen kurzen Video-Clip von maximal 15 Minuten von ihrer kreativen Arbeit zu erstellen. Egal ob Songs, Lesungen, Theaterstücke, DJ-Sessions oder Atelierrundgänge — Kultur in Dresden soll sichtbar bleiben.

„Ich halte es in der gegenwärtigen Lage für sehr wichtig, unseren lokalen freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern Angebote zu machen, mit ihren Leistungen Einkommen zu erzielen und in der Öffentlichkeit zu erscheinen“, betont Annekatrin Klepsch, Zweite Bürgermeisterin und Beigeordnete für Kultur und Tourismus.

Nach Auswahl durch das Amt für Kultur und Denkmalschutz werden die Video-Clips auf den Social-Media-Kanälen der Landeshauptstadt Dresden und des Kulturhauptstadtbüros Dresden 2025 mit den Hashtags #stayathomeandbecreative #ansteckenderalscorona #dontstopcreativity und #supportyourlocalartists präsentiert. Die ausgewählten Künstlerinnen und Künstler erhalten dafür eine einmalige Vergütung. Insgesamt stellt das Amt für Kultur und Denkmalschutz ein Budget von 50.000 Euro zur Verfügung.

David Klein, Amtsleiter Kultur und Denkmalschutz ergänzt: „Mit der Aktion will unser Amt einen kleinen Beitrag leisten, selbstständige Kulturschaffende in Dresden außerhalb der üblichen Förderverfahren schnell und unbürokratisch in der aktuellen Krise zu unterstützen.“

Teilnehmen können professionelle freiberufliche Künstlerinnen und Künstler aus allen künstlerischen Sparten mit Wohnsitz bzw. Arbeitsplatz in Dresden. Voraussetzung ist der Nachweis der haupterwerblich ausgeübten selbstständigen künstlerischen Tätigkeit. Natürlich sollen bei der Produktion auch die aktuellen Verhaltensregeln im Umgang mit dem Coronavirus beachtet werden. Der Einsendeschluss ist am Freitag, 3. April 2020. Weitere Details zur Aktion stehen ab heute unter www.dresden.de/kultur und www.dresden2025.de zur Verfügung.

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