Stadt verlängert Bewerbungsfrist für 586. Striezelmarkt

Der Striezelmarkt soll stattfinden – aber anders
Der Striezelmarkt soll in diesem Jahr endlich wieder stattfinden. (Foto: Sven Ellger/Archiv)

Der 586. Dresdner Striezelmarkt soll in diesem Jahr vom 26. November bis 24. Dezember 2020 stattfinden. Am 5. März rief die Landeshauptstadt Händlerinnen und Händler auf, ihre Zulassung bis zum 2. April 2020 zu beantragen. Aufgrund der besonderen allgemeinen und wirtschaftlichen Situation im Zeichen der Corona-Pandemie und der in diesem Zusammenhang staatlich verfügten Maßnahmen, hat die Stadt Dresden die Bewerbungsfrist bis zum 4. Mai 2020 verlängert. Die bisher verwendeten Antragsformulare behalten Ihre Gültigkeit und die Antragsformalitäten bleiben vollumfänglich unberührt bestehen. Die Antragsunterlagen können auch weiterhin unter www.dresden.de/maerkte abgerufen werden.

Folgende abweichende Verfahrensregelungen ausschließlich für den Striezelmarkt 2020:

Nach der Durchführung des Händlerauswahlverfahrens werden die Zuweisungsbescheide wie gewohnt ausgereicht werden. Die Zuweisungen werden jedoch mit einer aufschiebenden Bedingung versehen, dass der Markt tatsächlich durchgeführt wird. Die Marktgebühr entsteht gemäß §4 Absatz 1 Marktgebührensatzung mit Bekanntgabe des Zuweisungsbescheides. Diese Gebühr wird am 31. Dezember 2020 fällig, also erst nach Durchführung des Striezelmarktes.

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