Gesundheitsministerium erwägt Lockerung der Maskenpflicht

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt ab Montag auch wieder für Geschäfte. // Foto: Robert Michael/Archiv

Sachsens Gesundheitsministerium bereitet derzeit die neue Corona-Schutzverordnung für die Sommerferien vor, die ab dem 17. Juli gelten soll. Dabei werde auch über Änderungen nachgedacht, hieß es am Freitag auf Nachfrage. „Wir schauen uns gerade an, ob wir beim Einkaufen auf die Maskenpflicht verzichten können. Aber ich wünsche mir da ein bundesweit einheitliches Vorgehen“, erklärte Ministerin Petra Köpping (SPD) erneut. In Bussen und Bahnen soll das Tragen von Mund- und Nasenschutz vorerst jedoch Pflicht bleiben. „Ich denke, dass die meisten Menschen dies akzeptieren.“ Zuvor hatte die „Leipziger Volkszeitung“ berichtet.

Bereits mit der neuen Corona-Schutzverordnung, die seit Ende Juni gilt, gab es weitere Lockerungen für Sachsen – unter anderem bei Familienfeiern und für Musikclubs. Zuletzt wurden im Freistaat 5.449 Corona-Infektionen registriert sowie 223 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus. Seit Wochen bewegt sich die Zahl der Neuinfektionen auf einem niedrigen Niveau. 

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