Neue Corona-Schutzverordnung mit weiteren Lockerungen

Foto: © Peter Endig//Archiv

Die sächsische Landesregierung hat in der Corona-Krise erneut weitere Lockerungen beschlossen.

Mindestabstand und dem Mund-Nasen-Schutz bleiben vorerst erhalten. Das sei „eine zumutbare Zumutung“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in Dresden. Er wünsche sich sehr, dass es ein angemessenes Verhalten an den Urlaubsorten gebe: „Es liegt sehr an uns, wie die ganze Sache ausgeht.“ Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) sagte, dass Urlaubsrückkehrer aus Sachsen sich an den Flughäfen Leipzig-Halle und Dresden auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen sollten.

Die neue Corona-Schutzverordnung sieht einige Lockerungen vor. Familienfeiern können nun mit bis zu 100 Personen stattfinden. Ab Samstag, den 18. Juli sind auch Betriebs- und Vereinsfeiern mit bis zu 50 Personen wieder erlaubt. Auch Ferienlager mit entsprechenden Hygienekonzepten sind möglich. Volksfeste und Jahrmärkte können mit maximal 1.000 Besuchern stattfinden. Voraussetzung sind genehmigte Hygienekonzepte. Das gilt auch für Sportwettkämpfe mit Publikum. Die Regeln sollen ab dem 18. Juli bis zum 31. August gelten.

Nach Angaben des Gesundheitsministerium lag die Zahl der bekannten Corona-Infektionen in Sachsen am Dienstag bei 5.473. Das ist ein Fall mehr als am Vortag. 224 Menschen sind gestorben, aber es gab schon seit Tagen keinen neuen Todesfall. Köpping sprach von einer „stabilen und guten Entwicklung“. 5.200 Menschen gelten als genesen. 50 Patienten mit einer Covid-19-Erkrankung sind derzeit noch im Krankenhaus, davon 26 auf der Intensivstation.

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