Plakate werben für Abstand

Abstand beim Überholen“. // Foto: Landeshauptstadt Dresden

Dresden beteiligt sich an einer Initiative zur Verkehrssicherheit.

Ausnahmsweise nicht vor Corona, sondern vor Unfällen im Straßenverkehr soll die Abstandregelung schützen, auf die jetzt auch die Stadt Dresden mit einer besonderen Initiative hinweist. Hintergrund ist die Novellierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 28. April. Kraftfahrzeuge müssen seitdem einen Abstand von 1,50 Metern innerorts bzw. 2,00 Metern außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugen einhalten.

Mit 15 Mega-Light-Plakaten macht die Landeshauptstadt Dresden seit kurzem auf die neue Regelung aufmerksam. „Schon verinnerlicht? 1,50 m auch beim Überholen von Radfahrern“, steht auf den Motiven zwischen der Darstellung eines Auto- sowie eines Fahrradfahrers.

Zuvor war der Rechtsbegriff des „ausreichenden Abstandes beim Überholen“ unbestimmt. Mit der Präzisierung sei nun Handlungssicherheit für den Verkehrsteilnehmenden hergestellt, heißt es. Aus verkehrspolizeilicher Sicht sind Radler besonders gefährdet. In Dresden betrug 2019 der Anteil der Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Radfahrenden zehn Prozent. Betrachtet man die Zahl der Verletzten bei allen Verkehrsunfällen in Dresden allgemein, sind etwa die Hälfte darunter Radfahrende. Bundesweite Umfragen zeigen, dass sich Radfahrerinnen und Radfahrer im sogenannten Mischverkehr unwohl fühlen.

Sie weichen dann auf andere, subjektiv zwar als sicher empfundene, objektiv jedoch unfallträchtigere Verkehrsräume, wie Gehweg oder Radwege in Gegenrichtung aus. Mit der jüngsten StVO-Novelle startete auch die Polizeidirektion Dresden ein Projekt zur Einhaltung des Seitenabstands zu Radfahrenden. Es findet im Rahmen der Kampagne „Respekt durch Rücksicht“ statt. Im Rahmen der Kampagne sollen auch alle Funkstreifenwagen der Polizeidirektion Dresden mit Aufklebern versehen werden, die auf den erforderlichen Seitenabstand aufmerksam machen.

DAWO

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