Sachsen führt Bußgeld für Maskenverweigerer ein

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt ab Montag auch wieder für Geschäfte. // Foto: Robert Michael/Archiv

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hat am Dienstag die neue Corona-Schutzverordnung für den Freistaat ab 1. September 2020 vorgestellt. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Bußgeld für Maskenverweigerer: Menschen, die gegen die Maskenpflicht in ÖPNV und im Einzelhandel verstoßen müssen ab dem 1. September 60 Euro Strafe zahlen.
  • Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Menschen sollen wieder zugelassen werden – das ist aber noch nicht endgültig beschlossen, Einzelheiten zu den Hygienekonzepten müssen noch geklärt werden.
  • Sportwettkämpfe mit Publikum werden in Sachsen vorerst nicht erlaubt. Der Freistaat wartet auf Vorgaben vom Bund.
  • Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr sollen erlaubt werden.
  • Tanzveranstaltungen, Dampfsaunen und Dampfbäder bleiben bis auf Weiteres verboten.

1 Kommentar

  1. Der Punkt ist ja so ein Schwachsinn
    .Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr sollen erlaubt werden.
    Also das heißt spielen darf man nur nicht reinstecken wer will das den kontrollieren

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