Sachsen beschließt neue Corona-Schutzverordnung

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt ab Montag auch wieder für Geschäfte. // Foto: Robert Michael/Archiv

Sozialministerin Petra Köpping und Innenminister Roland Wöller haben heute über die neue sächsische Corona-Verordnung informiert, die ab 1. September bis zum 2. November gelten soll. Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Wer gegen die Maskenpflicht im Nahverkehr und in Geschäften verstößt, muss ein Bußgeld von 60 Euro zahlen.
  • Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Zuschauern (z.B. Weihnachtsmärkte, Jahrmärkte, Volksfeste) werden wieder zugelassen. Voraussetzung sind genehmigte Hygienekonzepte und das aktuelle Infektionsgeschehen (bei einem Wert von über 20 Fällen pro 100.000 Menschen können Veranstaltungen nicht stattfinden)
  • Sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr sind wieder erlaubt.
  • Tanzclubs und Diskotheken, Dampfsaunen und Dampfbäder bleiben bis auf Weiteres geschlossen.

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