Corona-Regeln in Sachsens Schulen

Symbolfoto // Archiv

Die Corona-Pandemie wird den Schulbetrieb in Sachsen auch im neuen Schuljahr prägen. So soll der Regelbetrieb in Sachsens Schulen jetzt funktionieren.

Nach sechs Wochen Sommerferien kehren Sachsen Schüler an diesem Montag in die Klassenräume zurück. Anders als vor der Sommerpause sollen nun alle Schüler wieder täglich zur Schule gehen und nicht mehr im Wechsel auch zu Hause lernen. Es ist das erste Mal seit den landesweiten Schulschließungen im März, dass die Schulen wieder in den Regelbetrieb wechseln – wenn auch unter Pandemiebedingungen. Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) appellierte zuvor an die Bürger. „Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Schulen und Kitas ist es entscheidend, dass sich die Gesellschaft verantwortungsbewusst verhält.“

Sachsen verzichtet wegen der im Freistaat weiterhin niedrigen Corona-Infektionszahlen  auf eine Maskenpflicht an Schulen und Kitas. „Jeder, der ein Schulgebäude betritt, muss aber eine Maske bei sich führen“, sagte Piwarz. Lehrern und Schülern wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts empfohlen. Die Schulen entscheiden eigenverantwortlich, ob während der Pausen oder auf dem Schulgelände eine Maske zu tragen ist. Schulfremde Personen, etwa Eltern, sind dagegen grundsätzlich verpflichtet, eine Maske zu tragen, wenn sie sich im Schulgebäude- und gelände aufhalten.

Corona-Maßnahmen gelten bis zu den Winterferien

Das ist in der Allgemeinverfügung für den Betrieb der Kitas und Schulen geregelt. Sie soll vom Beginn des neuen Schuljahres am 31. August bis zum Ende der Winterferien am 21. Februar 2021 gelten. Damit soll Planungssicherheit für die Schulen garantiert werden. „Wir machen damit aber auch deutlich, dass wir keine landesweit gültigen Beschränkungen mehr wollen“, sagte Piwarz, „es sei denn, die Infektionslage verschärft sich wieder.“

Um Corona-Infektionen in den Schulen zu vermeiden, müssen Lehrer, Eltern und Schüler einen negativen Corona-Test vorlegen, wenn die sich innerhalb der vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben. Ohne Test dürfen sie Kindertagesstätten, Einrichtungen der Kindertagespflege und Schulen nicht betreten. Die Schul- oder Kitaleitung muss über den Aufenthalt informiert werden. 

Auch Personen, die nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert sind oder mindestens ein Symptom – Fieber, Husten, Durchfall, Erbrechen, allgemeines Krankheitsgefühl –  erkennen lassen, dürfen nicht in die Schulen und Kitas. Die Regelung gilt auch für die Herbstferien, sagte Piwarz. 

Nach Angaben des Kultusministeriums findet der Schulbetrieb unter Pandemiebedingungen statt. Der Schulbesuch ist Pflicht. Die 485.000 Schüler werden ab Beginn des neuen Schuljahres an fünf Tagen in der Woche in ihren Klassen und Kursen nach dem geltenden Lehrplan unterrichtet. In den Schulen sollen aber weiterhin Hygienekonzepte gelten. In der Allgemeinverfügung steht:

  • unverzügliches Händewaschen nach Betreten der Schule 
  • in Klassenzimmern während des Unterrichts muss mindestens alle 30 Minuten gelüftet werden muss
  • regelmäßiges Desinfizieren
  • tägliche Dokumentation aller in der Schule tätigen Personen.
  • Einbahnstraßenregelungen, um den Schülerverkehr zu kontrollieren
  • Abgrenzung von einzelnen Klassen auf dem Schulgelände

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