Ordnungsamt kontrolliert Einhaltung der Maskenpflicht

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt ab Montag auch wieder für Geschäfte. // Foto: Robert Michael/Archiv

Seit Dienstag (1. September) kontrolliert das Ordnungsamt die Einhaltung der Maskenpflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften. Bisher gab es nur 12 Verstöße.

Seit dem 20. April müssen alle Dresdnerinnen und Dresdner im ÖPNV sowie im Einzelhandel eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Aus Verstößen folgten bisher jedoch keine Konsequenzen. Mit der neuen Corona-Schutzverordnung ändert sich das. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet.

Bei der ersten Kontrollschicht wurden 17 Kontrollen in den Fahrzeugen der DVB durchgeführt und acht Verstöße festgestellt. Die Kontrolle in acht Geschäften des Stadtgebietes ergaben vier Verstöße. In allen Fällen wurde die Maske nicht korrekt getragen oder beim Eintreten ins Geschäft nicht rechtzeitig aufgesetzt. Die so angetroffenen Personen korrigierten ihr Verhalten sofort. Somit mussten keine Bußgelder verhängt werden.

„Der ganz überwiegende Teil der Dresdnerinnen und Dresdner trägt seine Mund-Nasen-Bedeckung richtig und diszipliniert. Ich erhoffe mir von der neuen Regelung, dass sie auch all jene an die Pflicht zum Tragen einer Maske erinnert, die dies bisher eher als fakultativ betrachtet haben“, so Ordnungsbürgermeister Detlef Sittel.

1 Kommentar

  1. Meine persönlichen Beobachtungen im ÖPNV, Geschäften und soger bei zwei Terminen im Stadtbezirksamt haben leider ein gänzlich anderes Bild ergeben. Die korrekte Weise des Tragens der Mund-/Nasenbedeckung, nur die Bedeckung des Mundes und überhaupt kein Tragen des Schutzes sind ca. zu je einem Drittel vertreten gewesen. Ein besonderer Witzbold schütze damit lediglich seinen kostbaren Kinnbart. Und sagen darf man auch nichts, sonst entlädt sich geballter Zorn über den Kritiker.

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