Diese Corona-Regeln gelten im Dezember

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Der Teil-Lockdown wird verlängert, Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Ausnahmen gelten an Weihnachten. Die einzelnen Regeln im Überblick:

Erst nach mehr als sieben Stunden waren alle Punkte in den Beratungen zwischen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und den Ministerpräsidenten der Länder geklärt. Klar ist, dass sich Bürgerinnen und Bürger auf einen verlängerten Teil-Lockdown einstellen müssen. „Es kommt jetzt weiterhin auf jede und jeden Einzelnen an“, sagte Merkel. „Wir brauchen noch einmal eine harte Kraftanstrengung. Geduld, Solidarität, Disziplin werden erneut auf eine harte Probe gestellt.“ Ziel ist, das Infektionsgeschehen so weit in den Griff zu bekommen.

Kontaktbeschränkungen

Die aktuell geltenden Kontaktbeschränkungen werden verschärft. Bürgerinnen und Bürger werden dazu aufgerufen, jeden nicht notwendigen Kontakt zu meiden und wenn möglich zu Hause zu bleiben. Auch von nicht notwendigen Reisen wird abgeraten. Ab 1. Dezember sind private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf den eigenen und einen weiteren Haushalt jedoch in jedem Falle auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre sind davon ausgenommen.

Teil-Lockdown wird bis 20. Dezember verlängert

Die Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird bis mindestens 20. Dezember verlängert. Der Groß- und Einzelhandel bleibt geöffnet – allerdings gelten strengere Auflagen. In kleineren und mittleren Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern darf sich höchstens eine Person pro zehn Quadratmetern Verkaufsfläche aufhalten. In größeren Geschäften mit einer Verkaufsfläche ab 801 Quadratmetern wie Kaufhäusern darf sich höchstens eine Person auf zehn Quadratmetern aufhalten, auf der 800 Quadratmeter übersteigenden Fläche höchstens eine Person pro 20 Quadratmetern. Die Maskenpflicht gilt nun auch vor Geschäften und auf Parkplätzen. Bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen und wenn weitere Bedingungen erfüllt sind, können Länder hiervon abweichen.

Weihnachten und Silvester

Vom 23. Dezember bis 1. Januar können Treffen eines Haushaltes mit haushaltsfremden Familienmitgliedern oder haushaltsfremden Menschen bis maximal zehn Personen ermöglicht werden – die Rede ist vom „engsten Familien- oder Freundeskreis“. Kinder bis 14 Jahren sind auch hier ausgenommen. Empfohlen wird, sich vor Weihnachtsbesuchen in eine mehrtägige Selbstquarantäne zu begeben. Dies kann durch zeitigere Weihnachtsschulferien ab dem 19. Dezember unterstützt werden. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) hatte am Dienstag angekündigt, den Ferienbeginn vorzuziehen. Letzter Schultag ist somit der 18. Dezember sein. Damit soll die Gefahr von Corona-Infektionen so gering wie möglich gehalten werden.

Silvesterfeuerwerk

Silvesterfeuerwerk auf belebten Plätzen und Straßen soll untersagt werden, um Gruppenansammlungen zu vermeiden. Die zuständigen Behörden vor Ort bestimmen die betroffenen Plätze und Straßen. Öffentliche Feuerwerke sollen ebenfalls ausfallen. Ein generelles Verkaufsverbot, wie es die SPD-geführten Länder gefordert hatten, wird es nicht geben. Grundsätzlich wird „empfohlen“, zum Jahreswechsel auf Feuerwerk zu verzichten. Sachsen appelliert an seine Bürger und Kommunen, bei Silvesterfeuerwerk besondere Umsicht für die Einhaltung von Mindestabständen walten zu lassen.

Schulen und Kitas

Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen sollen geöffnet bleiben. An Schulen in Regionen mit deutlich mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen soll künftig ab der siebten Klasse grundsätzlich eine Maskenpflicht auch im Unterricht gelten. Für Grundschüler, Fünft- und Sechstklässler soll diese Pflicht ebenfalls gelten. Schülerfahrten und internationaler Austausch bleiben untersagt. Es wird empfohlen, den Unterrichtsbeginn zu staffeln, um den Schulverkehr zu entzerren.

Für die Schulen wird auch eine Teststrategie vorgeschlagen: Tritt in einer Klasse ein Corona-Fall auf, soll diese zusammen mit den betroffenen Lehrkräften für fünf Tage in Quarantäne. Am fünften Tag soll es für alle einen Schnelltest geben. Fällt der negativ aus, kann die Klasse wieder zurück an die Schule. Wer positiv ist, soll alle drei Tage erneut getestet werden, bis der Test negativ ausfällt.

Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitalen Unterricht umstellen. Ausnahmen soll es nur für Laborarbeiten, Praktika und Prüfungen geben.

Hotspots

Ab einem Inzidenz-Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen sollen die Maßnahmen verschärft werden – wie genau, entscheiden die Länder. Möglich ist in den älteren Jahrgängen ab der Jahrgangsstufe 8 auch Unterricht in geteilten Gruppen zu Hause und in der Schule. Für Abschlussklassen gilt diese Regelung nicht.

Der Freistaat plant ab diesem Wert, dass Kommunen unter anderem ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit, Kontaktbeschränkungen und Einschränkungen im Schulbetrieb durchsetzen müssen. „Auch über Ausgangsbeschränkungen müssen wir reden“, sagte Ministerpräsident Michael Kretschmer. Diese Regelung soll in der Kabinettssitzung am Freitag in Dresden beschlossen werden.

Quarantäne

Das Zeitintervall der häuslichen Quarantäne bei Reiserückkehrern und Kontaktpersonen wird einheitlich auf eine Regelzeit von zehn Tagen festgelegt – gerechnet ab dem Tag der Einreise beziehungsweise dem letzten Tag des Kontaktes.

Homeoffice

Zur weiteren Vermeidung von Kontakten werden alle Arbeitgeber gebeten, Home-Office zu ermöglichen. Auch bei Feiertagslösungen werden die Arbeitgeber um Unterstützung gebeten. Diese sollten prüfen, ob die Unternehmen entweder durch Betriebsferien oder großzügige Homeoffice-Lösung vom 23. Dezember bis 1. Januar geschlossen werden könnten.

Risikogruppen

Der Schutz von Risikogruppen soll verbessert werden. Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember 30 Schnelltests pro Monat geben. Je nach Verfügbarkeit wird dieser Anspruch schrittweise erhöht. Der Bund will für die Risikogruppen ab Anfang Dezember gegen eine geringe Eigenbeteiligung die Abgabe von insgesamt 15 FFP-2-Masken ermöglichen – eine pro Winterwoche. Insgesamt dürften 27,35 Millionen Menschen dafür infrage kommen, etwa Menschen ab 60 Jahre, außerdem weitere Menschen mit Vorerkrankungen, Risikoschwangerschaften oder Übergewicht.

Gottesdienste

Bund und Länder werden das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um möglichst Vereinbarungen für Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte zu treffen. Auch hier ist das Ziel: Kontakte reduzieren. Religiöse Zusammenkünfte mit dem Charakter von Großveranstaltungen sollen vermieden werden.

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