Corona: Diese Regeln gelten in Dresden

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt ab Montag auch wieder für Geschäfte. // Foto: Robert Michael/Archiv

Dresden erlässt eine ergänzende Verfügung ab Mittwoch, dem 2. Dezember 2020. Ein Überblick über die aktuellen Regeln:

Ab morgen, Mittwoch, 2. Dezember 2020, gilt in Dresden eine neue Allgemeinverfügung über die Anordnung von Schutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie. Diese neue Allgemeinverfügung basiert auf den Vorgaben durch die Corona-Schutz-Verordnung, die der Freistaat Sachsen mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 erlassen hat. Es gilt unter anderem:

  • Es gilt eine erweiterte Maskenpflicht an der frischen Luft in definierten Innenstadtbereichen von Montag bis Sonnabend in der Zeit von 6 Uhr bis 24 Uhr (siehe Anlage).
  • Die Abgabe von alkoholischen Getränken ist im gesamten Stadtgebiet von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt.
  • Öffentlicher Alkoholkonsum ist in den definierten Bereichen zwischen 20 Uhr und 7 Uhr untersagt.
  • Die Allgemeinverfügung sieht weitere Einschränkungen vor, wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der Inzidenzwert in Dresden über 200 steigt:
  • Das Verlassen des Hauses ohne triftige Gründe ist untersagt. Triftige Gründe sind beispielsweise Gefahr, Berufsausübung, Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen, Versorgung, Sport und Bewegung, Religionsausübung.
  • Die Abgabe von alkoholischen Heißgetränken ist im gesamten Stadtgebiet verboten.
  • Die Mitnahme von Speisen und Getränken ist nur möglich, wenn die Bestellung vorher online oder telefonisch erfolgt ist oder Warteplätze mit Abstandsregelung und Hygienemaßnahmen gestaltet sind.
  • Versammlungen werden auf maximal 200 Personen beschränkt.

Diese Maßnahmen sind erst dann außer Kraft gesetzt, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen die 200er-Marke unterschreitet.

Die Zahlen, die diesem Wert zu Grunde liegen, orientieren sich an dem täglichen Lagebericht des Robert Koch-Institutes (RKI). Diese Festlegung traf der Freistaat Sachen mit der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung (SächsCoronaSchVO) vom 27. November 2020, die vom 1. Dezember bis 28. Dezember 2020 gilt. Aus diesem Grund wird zusätzlich zur Angabe der 7-Tage-Inzidenz der Stadt Dresden ab sofort der Inzidenzwert des RKI auf dem Dashboard angegeben.

Die Stadt Dresden wird umgehend die Öffentlichkeit darüber informieren, wenn die 7-Tage-Inzidenz die 200er-Marke an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreitet und damit weitere Regelungen der Allgemeinverfügung in Kraft treten.  

Der Erste Bürgermeister Detlef Sittel dazu: „Mit der Allgemeinverfügung setzen wir die Vorgaben des Freistaates um und präzisieren diese für das Dresdner Stadtgebiet. Unser Ziel war es dabei, eindeutige Regeln zu erlassen, die für den Bürger nachvollziehbar sind und gleichzeitig einer möglichen rechtlichen Überprüfung standhalten. Natürlich werden wir als Stadt die Einhaltung dieser Regelungen auch kontrollieren. Wesentlich wichtiger ist es aber, dass wir als Stadtgesellschaft und jeder einzelne für sich die Notwendigkeit dieser Regeln erkennt. Wir werden die Verbreitung des Virus nur eindämmen, wenn wir alle in jeder Lebenssituation mit größtmöglicher Achtsamkeit vorgehen. Die heutige Allgemeinverfügung ist dabei ein wichtiger Baustein.“  

Weitere Informationen zur Allgemeinverfügung:

www.dresden.de/corona unter dem Klappmenü „Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt Dresden“

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