Neuer Mietspiegel für Dresden

Mieterhöhungen sollten stets am ortsüblichen Betrag orientiert sein.
Der neue Mietspiegel für das Jahr 2021 kann nun auf der Webseite der Stadt Dresden heruntergeladen werden. (Foto: Archiv)

Die Wohnungsmieten in Dresden stiegen in den letzten zwei Jahren durchschnittlich um 2,9 Prozent. So steht es im neuen Dresdner Mietspiegel, der ab sofort auf der Webseite der Stadt eingesehen werden kann.

Rein rechnerisch stieg die Dresdner Durchschnittsmiete von 6,48 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2018 auf 6,67 Euro pro Quadratmeter im Jahr 2020. Lagen zur Mietspiegelbefragung 2018 noch 36 Prozent der Wohnungen bei Mieten unter sechs Euro pro Quadratmeter, sind es jetzt nur noch 31 Prozent. Gestiegen ist dagegen der Anteil der Wohnungen mit Mieten von über acht Euro pro Quadratmeter von zehn auf 14 Prozent.

In der Praxis sind die Mieten je nach Lage, Baujahr, Größe und Ausstattung der Wohnung sehr differenziert. Die höchsten Mieten mit durchschnittlich 9,98 Euro pro Quadratmeter werden für Wohnungen ab Baujahr 2010 gezahlt. Die geringsten Mieten entfallen auf Wohngebäude, die zwischen 1970 und 1990 errichtet wurden, mit durchschnittlich 5,86 Euro pro Quadratmeter. Die ortsübliche Vergleichsmiete in Sachsens Landeshauptstadt liegt im Mittelfeld der deutschen Großstädte. In München (11,69 Euro pro Quadratmeter), Hamburg (8,66 Euro pro Quadratmeter) oder Freiburg (8,56 Euro pro Quadratmeter) fallen im Durchschnitt wesentlich höhere Mieten an als in Dresden.

Bürgermeisterin Dr. Kristin Klaudia Kaufmann: „Ich danke allen Mieterinnen und Mietern sowie den Dresdner Wohnungsunternehmen, die an der Umfrage teilgenommen haben. Sie haben damit einen wichtigen Beitrag geleistet, damit der qualifizierte Dresdner Mietspiegel den Wohnungsmarkt korrekt abbildet“.

Rund 4.000 Mieter lieferten Angaben zu ihren Wohnungen. Von Wohnungsunternehmen konnten Daten zu 1.000 Wohnungen ausgewertet werden. Auf dieser Datenbasis hat das Bochumer Institut InWIS Forschung & Beratung den Mietspiegel nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt. Interessenvertreter der Mieter und Vermieter haben den Prozess begleitet und den jetzt vorliegenden Mietspiegel anerkannt. Damit liegt für die Landeshauptstadt Dresden ein qualifizierter Mietspiegel vor.

Bei Mieterhöhungsverlangen müssen Vermieter auf diesen Mietspiegel Bezug nehmen. Mieter können eine Mieterhöhung ablehnen, wenn diese über der im Mietspiegel ausgewiesenen Spanne der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Der Mietspiegel trägt so dazu bei, Streit zwischen den Mietvertragsparteien, der sich aus Unkenntnis des Mietpreisgefüges ergeben kann, beizulegen und eine Anrufung der Gerichte zu vermeiden.
Der qualifizierte Dresdner Mietspiegel 2021 gilt vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2022. Die Mietspiegelbroschüre ist für zwei Euro in allen Bürgerbüros und den Stadtkassenstellen erhältlich. Der Download der Broschüre von www.dresden.de/mietspiegel ist kostenlos. In bewährter Form kann man ab 1. Januar 2021 auf der Webseite schnell und sicher die ortsübliche Vergleichsmiete einer Wohnung ermitteln.

Weitere Informationen unter www.dresden.de/mietspiegel

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