Ausgangssperre wird auch zu Silvester gelten

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Ab Montag gilt in Sachsen erneut eine verschärfte Corona-Verordnung. Ausnahmen gibt es nur zu Weihnachten. An Silvester sollen die Regeln nicht gelockert werden.

Wegen der weiterhin hohen Infektionszahlen wird Sachsen die Maßnahmen in der Corona-Pandemie verschärfen. Am Freitag will das Kabinett die neue Corona-Schutzverordnung beschließen. Sie soll ab Montag, den 14. Dezember bis zum 10. Januar 2021 gelten.

Darin ist auch eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 6 Uhr für ganz Sachsen vorgesehen. In dieser Zeit dürfen Bürgerinnen und Bürger die Unterkunft nur in Ausnahmefällen verlassen werden, etwa um zu arbeiten, für Arztbesuche, um das Sorge- und Umgangsrecht wahrzunehmen oder für den Lieferverkehr.

Ausnahmen soll es für die Weihnachtsfeiertage geben. In der Zeit vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember darf man auch abends an einem Gottesdienst teilnehmen.

Für die Silvesternacht gibt es dagegen keine Ausnahme. Bleibt es bei dem derzeitigen Entwurf, ist am 31. Dezember das Verlassen der Wohnung zwischen 22 und 6 Uhr untersagt. Auch die Regeln für die Kontakte werden über den Jahreswechsel wieder verschärft. In der Öffentlichkeit und zu Hause sind dann nur Treffen mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes bis insgesamt fünf Personen möglich. Außerdem ist sachsenweit ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit geplant.

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