Dresden erhöht Parkgebühren

Streit um Parkgebühren
Parken ist in Dresden teurer geworden. // Foto: Archiv

Dresden erhöht die Parkgebühren erstmals nach 15 Jahren. Sie sollen sich an den Ticketpreisen des ÖPNV orientieren.

Erstmals seit 15 Jahren erhöht die Landeshauptstadt Dresden die Parkgebühren. Im gleichen Zeitraum stiegen die Ticketpreise im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) um etwa 40 bis 50 Prozent. Auch im bundesweiten Vergleich der Parkgebühren in deutschen Großstädten sind die Parkgebühren in Dresden sehr niedrig. Bis auf Duisburg liegen alle Großstädte teilweise um ein Mehrfaches über Dresden.

„Das Ticket für eine Einzelfahrt mit der Straßenbahn oder dem Bus ist in Dresden deutlich teurer als eine Stunde Parken. Es ist das falsche Zeichen, wenn wir diejenigen, die den umweltfreundlichen ÖPNV nutzen, so viel mehr bezahlen lassen als die Autofahrer“, sagt Verkehrsbürgermeister Stephan Kühn. „Damit setzen wir keinen Anreiz für eine stadtverträgliche Mobilität, die wir aufgrund der Klimakrise dringend brauchen“, so Stephan Kühn weiter.

Die Parkgebühren sollen in drei Schritten erhöht werden: Erstmals nach Beschluss der Parkgebührenverordnung durch den Stadtrat im Jahr 2021, dann zum 1. Januar 2022 und zum 1. Januar 2023.

  • Der Stundentarif von 2,10 Euro pro Stunde in der Parkgebührenzone 1 ab dem Jahr 2021 nähert sich der Einzelfahrt des ÖPNV an: Derzeit kostet ein Ticket für die Kurzstrecke 1,45 Euro und für die Einzelfahrt 2,50 Euro (für eine Stunde und eine Zone). Ab 2022 sollen 2,40 Euro gelten und 2,70 Euro ab dem Jahr 2023.
  • Ein Tagestarif ist für alle Tarifzonen vorgesehen. Er beginnt mit 12 Euro in der Zone 1 und mit 6 Euro in der Zone 2 im Jahr 2021.
  • In der Parkgebührenzone 2 gilt der Tarif 1,50 Euro je Stunde im Jahr 2021. Er steigt auf 1,80 Euro in 2022 und auf 2,10 Euro in 2022. 

„Wir rechnen damit, dass die höheren Parkgebühren einen Einfluss auf die Verkehrsmittelwahl haben werden. Nach der Erfahrung anderer Städte werden mehr Personen den ÖPNV oder das Rad wählen. Damit erzielen wir einen positiven Effekt für die Luftreinhaltung. Unser Augenmerk gilt dem Ausbau zusätzlicher Angebote des ÖPNV und dem Ausbau durchgängigen sicherer Radrouten“, erläutert Stephan Kühn.

In der Innenstadt, aber auch in einigen Stadtteilen, herrscht hoher Parkdruck. Das zeigt sich in voll ausgelasteten Parkbereichen und dem damit verbundenen Parksuchverkehr. Eine Neuregelung der Gebührenzonen und die Anpassung der Parkgebühren soll diese angespannte Parksituation sowie den Parksuchverkehr entspannen und zu einer besseren Auslastung des öffentlichen Parkraumes führen.

Der Stadtrat verbindet mit dem Haushalt 2021/2022 eine Einnahmeerwartung aus Parkgebühren für die kommenden Jahre: 2021 von 13 Millionen Euro, 2022 von 15 Millionen Euro und ab 2023 von 18 Millionen Euro. Im Jahr 2019 nahm das Straßen- und Tiefbauamt im Vergleich rund 8,6 Millionen Euro aus Parkgebühren ein. Im Jahr 2020 waren es pandemiebedingt nur 6,9 Millionen Euro.

Kosten

450 Parkscheinautomaten sind auf die neuen Tarife umzustellen. Das dauert etwa zwei Monate. Die Veränderung der Parkgebührenzonen, der Tarife und der gebührenpflichtigen Parkzeiten führt bei gleichbleibendem Parkverhalten zu Mehreinnahmen in Höhe der von Stadtrat erwarteten Einnahmen. Die Parkscheinautomaten werden mit der Umstellung auch mit EC-Kartenlesern ausgestattet. Für die Tarifumstellung fallen einmalig Kosten von etwa 65.000 Euro an und für das Anpassen der Kartenleser einmalig etwa 105.000 Euro. Die Änderungen in den Folgejahren erfordern eine erneute Umstellung der Parkscheinautomaten, die weitere Kosten von jeweils 170.000 Euro in den Jahren 2022 und 2023 verursacht. Der Stadtrat entscheidet abschließend über die neue Parkgebührenverordnung.

Einordnung in übergeordnete Planungen

Die Anpassung der Parkgebühren unter Berücksichtigung der Kosten ÖPNV mit dem Ziel einer besseren Erreichbarkeit und der möglichen Rückgewinnung von Straßenraum für die Öffentlichkeit ist als Maßnahme 98 im Verkehrsentwicklungsplan VEP2025plus verankert. Im Sinne der Luftreinhaltung und der Vermeidung einer Umweltzone sieht dies auch der Luftreinhalteplan 2017 der Landeshauptstadt Dresden vor (Maßnahme M 1 – Ausweitung der Bewirtschaftung des öffentlichen Parkraumes auf dem Stadtgebiet).

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