Corona: Lockdown bis 7. März verlängert

Seit Beginn der Corona-Pandemie gilt eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. // Foto: VVO/Archiv

Einen Tag nach den Beratungen von Bund und Ländern über die Corona-Maßnahmen hat die sächsische Landesregierung am Donnerstag ihre neue Schutzverordnung vorgestellt. Das sind die aktuellen Regeln:

Am Mittwochabend war das Kabinett in Dresden zusammengetroffen, um das Gespräch von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Länderchefs auszuwerten. Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) sprach von einem Hoffnungssignal, das die Politik nun geben wolle. „Wenn die Inzidenzen weiter sinken, werden wir auch mehr öffnen können“, sagte Sachsens Regierungschef. Welche Regeln nun gelten:

  • Lockdown: Die aktuell geltenden Corona-Maßnahmen werden bis zum 7. März verlängert. Darauf hatten sich Angela Merkel und die Regierungschefs am Mittwoch geeinigt. Sollte die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen bis dahin stabil unter 35 gesunken sein, sollen die Corona-Beschränkungen schrittweise gelockert werden. Dann könnten Einzelhandel, Museen und Galerien sowie Betriebe mit körpernahen Dienstleistungen unter strengen Auflagen wieder öffnen.
  • Schulen und Kitas: Kitas und Grundschulen sollen ab dem kommenden Montag (15. Februar) in Sachsen im eingeschränkten Betrieb wieder geöffnet werden. Gruppen sollen dabei streng getrennt bleiben. Eine Pflicht zum Schulbesuch gibt es nicht, Eltern sollen selbst entscheiden, ob ihre Kinder den Präsenzunterricht besuchen. Die Öffnung wird von einem Testregime begleitet. Sollte die Zahl der Infektionen wieder steigen, werde man die Maßnahmen zurückfahren. Ab einer Inzidenz von 35 können weitere Lockerungen erfolgen. Die Abschlussklassen an Oberschulen, Gymnasien und Berufsschulen können weiterhin zur Schule gehen. Über weitere Lockerungen soll am 5. März entschieden werden.
  • Impfungen: Sachsen will frühere Corona-Impfungen für Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher ermöglichen. Generell sei zudem geplant, bis Mitte Februar alle Erst-Impfungen in Sachsens Pflegeheimen durchzuführen. In 80 Prozent der Einrichtungen sei das bereits geschehen.
  • Kontaktbeschränkungen: Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bleiben bestehen. Treffen sind weiterhin nur mit einer Person eines anderen Haushalts möglich. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, auch in Gebieten mit einem kontinuierlich sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und nicht notwendige private Reisen und Besuche zu unterlassen.
  • Friseure: Friseure können bei strikter Einhaltung von Hygiene-Auflagen ungeachtet der Lockdown-Verlängerung am 1. März wieder öffnen. Der Zutritt von Kunden muss mit Reservierungen gesteuert werden, damit sich die Menschen nicht begegnen. Friseure und Kunden müssen medizinische Masken tragen.
  • Ausgangssperre: Kreise und kreisfreie Städte können ab einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 künftig selbst entscheiden, ob sie die Ausgangssperre aufheben. Gleiches gilt für die 15-Kilometer-Regel, die bisher den Bewegungsradius der Menschen stark einschränkt.
  • Einzelhandel: Ab Montag will Sachsen den Bestell- und Abholservice „Click & Collect“ für den Einzelhandel ermöglichen. Endgültig will das Kabinett das am Freitag beschließen. Zuvor sind dazu Beratungen in Ausschüssen des Landtages vorgesehen.
  • Musikschulen: Einzelunterricht soll für diejenigen ermöglicht werden, die studienvorbereitenden Unterricht benötigen. Wer ein Studium vorbereitet und dafür Unterricht benötige, kann diesen bekommen, führte Köpping aus. Auch hier gelte jedoch eine Rückfalloption bei zu hohen Infektionszahlen.
  • Gastronomie: Restaurants, Gaststätten und Bars bleiben vorerst weiter geschlossen.

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