Das sind die neuen Corona-Beschlüsse

Ab Ende August plant die sächsische Landesregierung inzidenzunabhängige Öffnungen. Was genau das bedeutet, ließ Sozialministerin Köpping offen. // Foto: Pixabay

Bund und Länder haben sich geeinigt: Wenn die Zahl der Infektionen stabil bleibt, sollen schrittweise Öffnungen erfolgen. Die neuen Regeln im Überblick:

Der Lockdown wird angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen bis zum 28. März verlängert. Je nach Infektionslage soll es jedoch verschiedene Öffnungsmöglichkeiten geben. Das haben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder am Mittwoch beschlossen. Vereinbart wurde eine stufenweise Öffnungsstrategie mit eingebauter Notbremse: Sollten bestimmte Lockerungen zu einem starken Anstieg der Infektionszahlen in einer Region führen, werden diese wieder zurückgenommen. 

Die neuen Regeln gelten ab nächsten Montag. Die stark beschränkten privaten Kontaktmöglichkeiten werden dann gelockert. Private Zusammenkünfte des eigenen Haushalts mit einem weiteren Haushalt sind wieder möglich, beschränkt auf maximal fünf Personen. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 neuen Infektionen pro Woche können es auch Treffen des eigenen Haushalts mit zwei weiteren Haushalten mit insgesamt höchstens zehn Personen sein. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Bisher darf sich ein Hausstand mit maximal einer Person eines anderen Hausstandes treffen.

Nach den schon vorgenommenen ersten Öffnungen bei Schulen und Friseuren sollen nun auch Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte öffnen dürfen. In einzelnen Bundesländern sind diese bereits offen, jetzt sollen sie nach dem Beschluss der Bund-Länder-Runde bundesweit einheitlich dem Einzelhandel des täglichen Bedarfs zugerechnet werden. Voraussetzung ist, dass Hygienekonzepte und eine Kundenbegrenzung eingehalten werden. Auch Fahr- und Flugschulen können den Betrieb unter strengen Hygieneauflagen wieder aufnehmen.

Weitere eingeschränkte Öffnungen kann es schon in Regionen geben, in denen lediglich die Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner unterschritten wird. Neben Terminshopping-Angeboten im Einzelhandel können dann Museen, Galerien, Zoos, botanische Gärten und Gedenkstätten für Besucher mit Terminbuchung öffnen. Erlaubt sein soll dann auch Individualsport alleine oder zu zweit sowie Sport in Gruppen von bis zu zehn Kindern bis 14 Jahren im Außenbereich. Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 50 fallen die Auflagen weg oder werden abgeschwächt. Dann soll auch kontaktfreier Sport in kleinen Gruppen im Freien wieder möglich sein.

Die nächsten Öffnungsschritte werden davon abhängig gemacht, dass die vorherige Stufe 14 Tage lang nicht zu einer Verschlechterung der Sieben-Tage-Inzidenz geführt hat. Dann geht es zunächst um die Öffnung der Außengastronomie, von Kinos, Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie um kontaktfreien Sport im Innenbereich und um Kontaktsport im Außenbereich. Im nächsten Schritt sind weitere Sportmöglichkeiten und Freizeitveranstaltungen dran. Auch hier gilt: Bis zu einer Inzidenz von 100 soll es höhere Auflagen wie beispielsweise tagesaktuelle Tests oder einen Buchungszwang geben, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz bis 50 Neuinfektionen wegfallen.

Wichtige Elemente für weitere Öffnungen sollen Impfen und Testen sein. Vereinbart wurde, dass Ende März/Anfang April die haus- und fachärztlichen Praxen umfassend in die Impfkampagne eingebunden werden, um diese zu beschleunigen. Kostenfreie Corona-Schnelltests für alle Bürger sollen voraussichtlich von nächster Woche an möglich werden. Der Bund will ab dann die Kosten dafür übernehmen. Pro Woche soll mindestens ein Schnelltest möglich sein, den geschultes Personal etwa in Testzentren oder Praxen abnimmt.

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