Dresden verbietet Querdenken-Demos am 13. März

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Dresdens Versammlungsbehörde hat die für den kommenden Sonnabend, 13. März 2021, geplanten Demonstrationen der Initiative „Querdenken351“ verboten.

Am 12. Februar 2021 zeigte die Initiative Querdenken 351 eine Versammlung mit bis zu 3000 Teilnehmern als stationäre Kundgebung für das Königsufer an. Später wurde die Teilnehmerprognose vom Anmelder auf 5000 Teilnehmer erhöht und eine Ausnahmegenehmigung von der in § 9 SächsCoronaSchVO verankerten Höchstgrenze von 1000 Teilnehmern beantragt. Zu einer beabsichtigten Ablehnung der Genehmigung von mehr als 1000 Teilnehmern wurde der Anmelder angehört. Als Reaktion auf diese geplante Ablehnung wurden am 10. März 2021 zwei weitere Kundgebungen mit jeweils 1000 Teilnehmern für den Altmarkt und die Cockerwiese angezeigt.

Die Versammlungsbehörde musste daraus schlussfolgern, dass der Veranstalter nicht in der Lage und nicht willens ist, seine Mobilisierung und den damit verbundenen Zustrom von Tausenden Teilnehmern auch aus Hochinzidenz- und Mutationsgebieten nach Dresden zu beeinflussen. Untermauert wurde diese Einschätzung der Versammlungsbehörde durch den Umstand, dass innerhalb der letzten 48 Stunden mehrere Autocorsos für den 13. März 2021 nach Dresden angezeigt wurden.  Außerdem bietet ein Busunternehmen deutschlandweit für den 13. März 2021 Busreisen zu der Kundgebung nach Dresden an. Zu der beabsichtigten Verbotsverfügung wurde der Anmelder am 10. März 2021 angehört.

Im Ergebnis konnte er die infektionsschutzrechtlichen Bedenken der Versammlungsbehörde nicht entkräften. Nach Überzeugung der Versammlungsbehörde würde das Versammlungsgeschehen und das damit einhergehende Anreisen aus Sachsen und angrenzenden Bundesländern dem Schutzzweck aller Corona-Schutzverordnungen zuwiderlaufen.

Vom Versammlungsverbot betroffen sind auch alle Ersatzveranstaltungen an diesem Sonnabend, dem 13. März 2021. Flankiert wird das Verbot – wie auch schon im Dezember 2020 – mit einer weiteren Allgemeinverfügung, welche für den 13. März 2021 alle solche Versammlungen untersagt, die nicht bis zum 12. März 2021, 12 Uhr bei der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden angezeigt wurden.

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