Zoo Dresden öffnet wieder für Besucher

Der Zoo Dresden kann endlich wieder für Besucher öffnen. // Foto: Zoo Dresden

Der Dresdner Zoo kann nach einer Schließzeit von über vier Monaten endlich wieder für Besucher öffnen. Einlass ist nur mit einem zuvor gekauften Online-Ticket möglich.

Mit Inkrafttreten der seit Montag gültigen Corona-Schutzverordnung für Sachsen ist die Wiedereröffnung des Zoo Dresden für unsere Besucher in greifbare Nähe gerückt. Der Zoo Dresden öffnet voraussichtlich am 15. März – voraussichtlich deshalb, da als Grundvoraussetzung hierfür eine Inzidenz kleiner 100 in der Stadt Dresden gilt. Ist diese Voraussetzung erfüllt, kann der Zoo am kommenden Montag ab 8:30 Uhr nach mehr als vier Monaten Schließzeit endlich wieder Besucher empfangen. Die kleinen und großen Tierfans können sich dann auf jede Menge Nachwuchs bei den Zoobewohnern freuen.

Zudem wurde die Schließzeit genutzt, um einige Neuerungen und Umbauten an verschiedenen Gehegen vorzunehmen. So erhielt das Streichelgehege neue Zäune und die Minischweine darin einen neuen Außenbereich. Besonders freut sich der Zoo darauf, den Besuchern endlich die im Herbst fertiggestellte Flamingovoliere zu präsentieren. Bereits im November letzten Jahres sind die mehr als 70 Kubaflamingos, Rosalöffler und Roten Sichler in ihre neue für Besucher begehbare Voliere gezogen, in der die rosaroten Vögel nun aus nächster Nähe beobachtet werden können.

Besuchsobergrenze und strenge Hygienevorschriften

Neben den Inzidenzwerten ist die Zooöffnung an weitere Auflagen gebunden. So gelten weiterhin die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln und eine maximale Besucherobergrenze von 1.500 Personen, die sich zeitgleich im Zoo aufhalten dürfen. Neu ist, dass sich Besucher voranmelden müssen und eine Kontaktnachverfolgung möglich ist. Somit ist der Zoobesuch ausschließlich mit einem Online-Ticket möglich, welches über die Homepage www.zoo-dresden.de ab Donnerstag, den 11. März erworben werden kann.

Um möglichst vielen Tierfans einen Zooausflug zu ermöglichen, wurden zudem zwei Besuchsfenster eingerichtet (Vormittag / Nachmittag). Der Verkauf an der Tageskasse ist nicht möglich. Auch für Inhaber von Jahreskarten, Gutscheinen und Kinder unter 3 Jahren muss über die Online-Ticket-Plattform ein sogenanntes 0 €- Ticket erworben werden. Es gelten die regulären Eintrittspreise und sonstige Rabatte können leider nicht gewährt werden!

Parkeisenbahn bleibt weiterhin geschlossen

Um die Besucherobergrenze zu kontrollieren, bleibt der Ein- und Ausgang an der Parkeisenbahn geschlossen.
Die Laufzeit aktuell gültiger Jahreskarten verlängert sich automatisch um vier weitere Monate, um die Zeit auszugleichen, in denen der Zoo aufgrund der Schließung nicht besucht werden konnte. Jedoch können Jahreskarteninhaber freiwillig auf diese Verlängerung verzichten, um so den Zoo und die Tiere finanziell zu unterstützen. Der Verkauf von neuen Jahreskarten und Gutscheinen ist ab 15. März an der Tageskasse möglich.
Alle aktuell gültigen Regelungen und Einschränkungen sind unter www.zoo-dresden.de zusammengefasst. Besucher können sich vor ihrem Zoobesuch hier umfassend informieren.

Übersicht über die ab 15. März geltenden Einschränkungen bei einem Zoobesuch:

  • Öffnungszeiten: 8:30 – 17:30 Uhr / Ein- und Ausgang nur über den Haupteingang an der Tiergartenstraße möglich
  • Besucher können zwischen zwei Besuchsfenstern auswählen:
    Vormittag 8:30 – 13:00 Uhr
    Nachmittag 13:00 – 17:30 Uhr
  • Tierhäuser und begehbare Anlagen mit Einbahnstraßen-Regelung sind geöffnet. Die Kattainsel (Eingewöhnung neuer Tiere) und die Tundravoliere (Brutgeschehen) bleiben geschlossen.
  • In Tierhäusern, geschlossenen Räumen und im Eingangsbereich besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (ab Schulalter). Im übrigen Zoogelände wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung empfohlen, wenn der Mindestabstand von 1,50m nicht eingehalten werden kann bzw. informieren Aushänge in Bereichen, wo dies verpflichtend ist.
  • Spielplätze sind geöffnet
  • Tierpflegertreffpunkte sowie kommentierte Fütterungen entfallen
  • Bollerwagenverleih entfällt / Eigene Bollerwagen können selbstverständlich mitgebracht werden.
  • Der Betrieb des Parkplatzes läuft uneingeschränkt.
  • eingeschränktes Imbiss-Angebot als „To-Go“- Verpflegung
  • Verkauf im Innenbereich ist nach Voranmeldung möglich
  • Alle Zootouren und Kindergeburtstage entfallen bis zum 31. März 2021

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