Dresden verbietet AfD-Versammlungen am Karsamstag

Kommunales Impfcenter eröffnet am 10. Januar
Am heutigen Montag beginnen die Internationalen Wochen gegen Rassismus. // Foto: Archiv

Die Versammlungsbehörde der Stadt Dresden untersagt geplante Versammlungen des AfD Landesverbandes am Karsamstag, 3.April 2021.

Das Ordnungsamt als Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden hat für den Karsamstag, 3. April 2021, die geplante Kundgebung des AfD Landesverbandes im Bereich des Parkplatzes an der Pieschener Allee verboten. Diese sollte den Abschluss einer Autokorso-Sternfahrt bilden, zu welcher verschieden AfD Kreisverbände mobilisiert hatten.

Nach Auswertung der Anmeldedaten sowie der bisherigen Mobilisierung auch am Rande von zurückliegenden Querdenkerveranstaltungen für den 3. April 2021 musste die Versammlungsbehörde zu dem Entschluss kommen, dass es aus Gründen des Infektionsschutzes geboten ist, die Versammlung zu verbieten.

Der Veranstalter konnte der Versammlungsbehörde nicht überzeugend darlegen, wie er eine unkontrollierte Mobilisierung und den damit verbundenen Zustrom von Tausenden Teilnehmern auch aus Hochinzidenz und Mutationsgebieten nach Dresden beeinflussen kann bzw. verhindern will.

Darüber hinaus ist wegen der Nähe der Versammlungsfläche zum Impfzentrum davon auszugehen, dass der geplante Autokorso und ggf. spontane Aufzüge im Umfeld des Impfzentrums zu weiträumigen Verkehrsbehinderungen führen. Infolge würden Mitarbeiter des Impfzentrums sowie Impfwillige nicht pünktlich das Impfzentrum erreichen.

Vom Versammlungsverbot betroffen sind auch alle Ersatzveranstaltungen an diesem Sonnabend, 3. April 2021. Flankiert wird das Verbot mit einer weiteren Allgemeinverfügung, welche für den 3. April alle Versammlungen untersagt, die nicht bis zum 01. April 2021, 20 Uhr bei der Versammlungsbehörde der Landeshauptstadt Dresden angezeigt wurden.


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