Dresden bereitet Öffnung ab Dienstag, 6. April vor

Braucht Sachsen ein jüdisches Museum?
Das Stadtmuseum Dresden greift das Thema jüdisches Leben als Teil der Stadtgeschichte in einer Intervention „Rethinking Stadtgeschichte: Perspektiven jüdischer Geschichten und Gegenwarten“ in der Dauerausstellung auf. // Foto: Stadtmuseum Dresden

Trotz der steigenden Inzidenzen bereitet sich Dresden auf Öffnungen ab dem 6. April vor. Dann sollen Einrichtungen wie Museen, botanische Gärten und der Zoo wieder für Besucher besucht werden können.

Oberbürgermeister Dirk Hilbert: „Wir sind in einer äußerst schwierigen Situation. Die Bettenbelegung in den Sächsischen Krankenhäusern steigt kontinuierlich und die Prognosen sind kritisch. Dennoch sind nach aktuell gültiger Sächsischer Corona-Schutzverordnung ab Dienstag, 6. April 2021 inzidenzunabhängig Öffnungen möglich, solange die Obergrenze von 1.300 Betten, belegt mit Covid-19-Patienten in ganz Sachsen nicht überschritten wird. Was also möglich ist, wollen wir – so wie die letzten Tage auch – möglich machen. Die offenen Angebote bieten Sicherheit für die persönliche Gesundheit mit Hygieneregeln, Hygienekonzepten, kontrollierten Abständen und negativen Testergebnissen – vielleicht mehr als im öffentlichen Raum. Öffnen dürfen unter diesen Bedingungen der Zoo, Botanische Gärten, Museen, Galerien und Gedenkstätten und Geschäfte mit Click&Meet.

Nächste Woche sind Ferien und allein der Besuch im Zoo ist für die glücklichen Familien, die ein Tagesticket buchen konnten, eine Vorfreude. Der tagaktuelle Negativtest gibt hier zusätzliche Sicherheit. Hilbert: „Letztlich können wir mit unserer Disziplin über die Feiertage die Prognose positiv beeinflussen. Sonst müssen wir schneller damit rechnen, dass die jetzt avisierten Öffnungen wieder zurückgenommen werden müssen. Ich appelliere dringend an jeden Einzelnen, halten wir uns gemeinsam an die Regeln, gewinnen wir Zeit. Jedes belegte Krankenhausbett ist eins zu viel. Nicht nur wegen unseren Freiheiten.“

Die neue Allgemeinverfügung gilt ab Dienstag, 6. April 2021 bis zum Erreichen der maximalen Bettenbelegung von 1.300 in Sachsen. Darüber informiert das Land Sachsen nach Sächsischer Corona-Schutz-Verordnung die Stadt.

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