Zuhause Testen ist nicht mehr erlaubt

Alle negativ getesteten Personen sind von der Quarantäne befreit. // Foto: Pixabay

Ab sofort sind Tests nur noch unter Zeugen oder im Testzentrum durchzuführen.

Eine Selbsttest-Bescheinigung war bislang die Eintrittskarte zum Friseur oder fürs Click-&-Meet-Shopping. Doch die Hürden für Selbsttests sind nun höher. Ab sofort reicht es nicht mehr aus, sich daheim zu testen und anschließend die Selbstauskunft auszufüllen, sagte Sachsens Sozialministerin Petra Köpping vergangene Woche und verwies auf eine Anweisung des Bundes. Entweder man führe den Selbsttest nun direkt beim Friseur oder im Geschäft durch oder müsse sich im Testzentrum untersuchen lassen.

Das Dresdner Gesundheitsamt hat seit Wochenanfang weitere Einrichtungen mit den kostenlosen Bürgertests beauftragt. Dazu gehört ein Drive-in-Testzentrum am Diamir-Reisebüro in Leuben. Auch im Amedia-Hotel an der Hamburger Straße (ehemals Mercure Hotel), am DM-Drogeriemarkt im Seidnitz-Center, im Jobcenter an der Budapester Straße sowie am Programmkino Ost haben weitere Testzentren eröffnet. Zur Testmeile entwickelt sich so langsam die Wilsdruffer Straße: Dort wird jetzt auch an der Ecke Pirnaischer Platz getestet. Angebote gibt es bereits in der Weißen Gasse, im Kulturpalast, am Altmarkt, in der Altmarkt-Galerie und an der Kreuzkirche. Damit können sich die Dresdner aktuell an rund 120 Stellen in der Stadt mehrmals die Woche kostenfrei testen lassen.

Was sagt das Gewerbe?

Friseur Christoph Steinigen aus dem Director’s Cut sieht in den neuen Regeln eine „Verkomplizierung.“ „Es wird eine noch größere Hürde für den Friseurbesuch aufgebaut“, sagt er. Eigentlich habe sich der Betrieb zuletzt gut eingespielt und jetzt müssten wieder alle umdenken. Auch an den Schulen ist es jetzt nicht mehr möglich, dass Eltern für ihre Kinder die Selbstauskunft ausstellen. Ab sofort gilt, dass diese Tests in den Schulen unter Aufsicht vorgenommen werden müssen.

Wer nicht vollständig geimpft ist oder im vergangenen halben Jahr Corona hatte und genesen ist, muss weiterhin einen tagesaktuellen negativen Test vorweisen, um zum Beispiel den Friseur besuchen oder per Click & Meet shoppen zu können. Auch Lehrer und Erzieher müssen sich weiterhin testen lassen, wenn sie noch nicht vollständig geimpft sind. Die Testpflichten für diese Personen bleiben auch bestehen, wenn die Wocheninzidenz die Marke von 100 längerfristig unterschreiten sollte.

SZ/DAWO

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