So geht es weiter an Schulen und in Kitas

Symbolfoto // Archiv

Mit der neuen Corona-Verordnung hat Sachsen auch die Lockerungen in Schulen und Kitas geregelt.

Mit sinkenden Infektionszahlen sind weitere Lockerungsschritte für Schulen Kindertageseinrichtungen möglich. Das sieht eine Verordnung des Kultusministeriums vor, die am Dienstag vom Kabinett beschlossen wurde. In der ab 14. Juni geltenden neuen Verordnung wird der Regelbetrieb bei Inzidenz unter 100 festgeschrieben. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 30. Juni 2021.

„Ich halte die Lockerungsschritte nicht nur für verantwortbar, sondern für zwingend geboten“, sagte Sachsens Kultusminister Christian Piwarz (CDU) am Dienstag. „Kinder und Jugendliche haben unter dem Lockdown sehr gelitten. Damit muss jetzt Schluss sein.“

Was bedeutet das für Schulen und Kitas?

Schulen und Kindertageseinrichtungen bleiben künftig unterhalb einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 im Regelbetrieb geöffnet. Damit kann wieder Präsenzunterricht für alle Schüler und ohne Teilung der Klassen stattfinden. Auch in Kindertageseinrichtungen ist wieder ein Regelbetrieb entsprechend der pädagogischen Konzepte möglich. Steigt die Zahl der Neuinfektionen wieder, gilt bis 30. Juni die Bundesnotbremse nach dem Infektionsschutzgesetz – ab einer Inzidenz von über 100 ist Wechselunterricht vorgeschrieben, ab einem Wert von über 165 ist nur noch Distanzunterricht erlaubt. Alle Schülerinnen und Schüler können sich weiterhin vom Präsenzunterricht schriftlich abmelden. Die Abmeldung muss durch Belange des Infektionsschutzes begründet sein.

Lockerung bei Maskenpflicht

Nach der neuen Verordnung wird es auch bei der Maskenpflicht Lockerungen geben. Bei einem Inzidenzwert unter 35 in einem Landkreis oder einer Großstadt wird die Maskenpflicht in Schulen und Kindertagesstätten aufgehoben. Schüler, Lehrer sowie Schul- und Kita-Personal müssen ab dem 14. Juni im Gebäude keine Masken mehr tragen. Das Tragen eine FFP2-Maske oder medizinischen Maske wird jedoch empfohlen. Für externe Besucher sowie das Bringen und Abholen von Kindern ist aber weiterhin eine medizinische oder FFP2-Maske verpflichtend. Auch alle anderen bekannten Hygienemaßnahmen gelten vor Ort weiter.

Testpflicht für Schüler bleibt

Es bleibt Testpflicht für den Zutritt in Schulen-unabhängig von der Inzidenz. Alle Schüler müssen sich weiterhin zweimal pro Wochen selbst testen. Gleiches gilt für das Schulpersonal. Ausgenommen sind nur geimpfte und genesene Personen. Allerdings gilt die Pflicht nicht mehr für Personen, die Kinder bringen oder abholen. Der Test muss weiterhin in einem Testzentrum oder der Schule durchgeführt werden. Die qualifizierte Selbstauskunft ist nicht erlaubt.

Klassenfahrten im Inland möglich

Auch inländische Schulfahrten sind ab dem 14. Juni wieder möglich, wenn sich die jeweilige Schule im Regelbetrieb befindet. Klassenfahrten ins Ausland könnten frühestens im neuen Schuljahr wieder stattfinden, so Piwarz.

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