Corona: Gelockerte Corona-Regeln bei Inzidenz unter 10

Ab Ende August plant die sächsische Landesregierung inzidenzunabhängige Öffnungen. Was genau das bedeutet, ließ Sozialministerin Köpping offen. // Foto: Pixabay

Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hat am Dienstag die neuen Corona-Regeln vorgestellt. Diese gelten ab dem 1. Juli. Die derzeitige Landesverordnung läuft am 30. Juni aus – ebenso die Bundesnotbremse, die das Verhalten bei steigenden Inzidenzen geregelt hat. Die neue Schutzverordnung sieht erstmals eine Inzidenz unter 10 als Basis weitreichender Lockerungen vor.

In Sachsen gehen die Corona-Neuinfektionszahlen weiter zurück. Sie lagen zuletzt im einstelligen Bereich. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete am Dienstag eine Sieben-Tage-Inzidenz von 4,7. Alle Landkreise liegen unter einem Inzidenzwert von 10.

Bei einer stabilen Inzidenz unter 10 gilt:

  • Kontaktbeschränkungen und Personenbegrenzungen gelten nicht mehr.
  • Die Maskenpflicht bleibt beim Einkaufen, im öffentlichen Nahverkehr sowie bei körpernahen Dienstleistungen und in Gesundheitseinrichtungen bestehen. Im Freien ist keine Mund-Nasen-Bedeckung mehr nötig.
  • Veranstalter und Betreiber von FreizeiteinrichtungenZoos oder Fitnessstudios müssen weiterhin Hygienekonzepte erstellen und diese einhalten. Im Veranstaltungsbereich müssen die Konzepte vom Gesundheitsamt genehmigt werden.
  • Bei Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern gelten weiterhin Einschränkungen: Auch bei Großveranstaltungen ist ein genehmigtes Hygienekonzept nötig, außerdem sind die Kontakterfassung sowie ein tagesaktueller Schnelltest nötig.
  • Bei Clubs und Diskotheken dürfen öffnen, es besteht im Innenbereich weiterhin eine Testpflicht, ebenso in Bordellen. Eine Maskenpflicht gilt hier nicht.
  • Schüler und Lehrer in Sachsen müssen sich künftig bei niedrigen Infektionszahlen nur noch einmal pro Woche testen. Die Regelung gelte ab dem 1. Juli mit der neuen Landesverordnung. Voraussetzung ist eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz unter zehn. Oberhalb dieser Marke sind wie bisher zwei Tests pro Woche an Schulen sowie für das Kita-Personal vorgesehen.

In der neuen Verordnung, die ab dem 1. Juli gilt, ist außerdem geregelt, was passiert, wenn die Inzidenzwerte wieder steigen. Die jeweiligen Stufen werden überschritten, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen über dem Grenzwert von 10, 35, 50, 100 und 150 liegt. Verschärfungen gelten immer ab dem übernächsten Tag.

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