Mehr Geld für Tagesmütter und Tagesväter

Tagesmütter und Tagesväter bekommen ab dem 1. Juli mehr Geld. // Foto: Pixabay

Ab dem 1. Juli erhöht Dresden die monatlichen Geldleistungen für rund 380 Tagesmütter und Tagesväter. Sie betreuen mehr als 1.500 Kinder in Dresden.

Die monatlichen Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen setzen sich aus einer Förderungsleistung und einer Sachkostenpauschale zusammen. Darüber hinaus erstattet die Stadt die Hälfte der Aufwendungen für eine angemessene Alterssicherung, Kranken- und Pflegeversicherung sowie die Beiträge für eine Grund-Unfallversicherung.

Die Förderungsleistung für eine neunstündige Betreuung eines Kindes steigt in den verschiedenen Betragsgruppen (BG) von 627 Euro auf 635 Euro (BG1), von 730 Euro auf 737 Euro (BG2), von 763 Euro auf 769 Euro (BG3), von 786 Euro auf 791 Euro (BG4), von 808 Euro auf 814 Euro (BG5) und von 853 Euro auf 859 Euro (BG6). In der Förderungsleistung ist ein monatlicher Landeszuschuss in Höhe von 35 Euro pro Kind enthalten, den der Freistaat Sachsen allen Kindertagespflegepersonen als Kompensation für ihre pädagogischen Vor- und Nachbereitungszeiten zahlt.

Auch die Erstattung von Sachkosten wurde neu kalkuliert. Die Sachkostenpauschale I (Kindertagespflege in der eigenen Wohnung) steigt von 133,55 Euro auf 151,00 Euro und bei der Sachkostenpauschale II (Kindertagespflege in angemieteten Räumen) von 161,50 Euro auf 183,50 Euro. Aufgrund dieser Erhöhung können Kindertagespflegepersonen bei einer neunstündigen Betreuung von fünf Kindern monatliche Bruttoeinnahmen zwischen 3.930,00 Euro und 5.672,50 Euro erzielen.

Eine Übersicht der ab Donnerstag, 1. Juli 2021, gültigen monatlichen Geldleistungen für Kindertagespflegepersonen in der Landeshauptstadt Dresden sind auf der Internetseite www.dresden.de/Kindertagespflege veröffentlicht.

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